Am 25.7.2011 mussten sich vor dem Amtsgericht Leipzig zwei Nazis, Christian P. und Istvan R.,wegen versuchter gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung verantworten. Beide wurden freigesprochen
Der Betroffene, der vor Gericht als Zeuge aussagte, hatte angegeben am späten Abend des 7. Juli 2010 von einer Gruppe von 5 – 10 schwarz Bekleideten und Vermummten durch den Stadtteil Großzschocher gejagt worden zu sein. Seine Verfolger beschimpften ihn mit den Worten „Zecke“ und „Du fette Sau“, umstellten ihn und versucht ihn zu treten. Der junge Mann, der den Angreifenden als engagierter Antifaschist bekannt gewesen sein muss, konnte jedoch entkommen und sich, als einer der Angreifer mit einer Flasche nach ihm werfen wollte, in eine Gaststätte fliehen. Dort rief er die Polizei, die daraufhin mit ihm im Umfeld der Gaststätte herumfuhr und auf eine Gruppe von drei Personen traf. Diese Gruppe, in der sich die beiden Angeklagten Christian P. und Istvan R. befanden, glaubte der Betroffene als Tätergruppe wieder zu erkennen. Folgerichtig stellte er Strafantrag.
Im Rahmen der Verhandlung am 25.7.2011 konnte eine Tatbeteiligung der beiden Angeklagten nicht nachgewiesen werden, auch der betroffene junge Mann hatte seine Angreifer in der Tatnacht nicht en Detail erkannt. Die dritte Person hatte er bereits während einer polizeilichen Vernehmung entlastet. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigung (die für Istvan R. wiederum der Rechtsanwalt Arndt Hohnstädter übernahm) plädierten also – wenn auch mit verschiedenen Grundannahmen – für Freispruch. Dem folgte das Gericht in seinem Urteilsspruch.
Schlussendlich ist festzuhalten und den abschließenden Ausführungen des Staatsanwaltes zuzustimmen: die Verfolgungs- und Bedrohungssituation wird es an diesem Abend des 7. Juli 2010 gegeben haben. Wer allerdings die Täter waren, wird zumindest rechtsstaatlich nicht nachzuweisen sein.
Chronik.Le-Eintrag: Neonazis hetzen Antifaschisten durch Großzschocher