Urteil gegen Nazi Albert R. rechtskräftig

Albert R., Nazischläger von Geithain, ist rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Am  7.5.2010 hatte R. einen 15-jährigen als Punk erkennbaren Jugendlichen an einer Tankstelle in Geithain mit einem Schlag und Tritt so schwer verletzt, dass dessen Schädel zertrümmert wurde. Der Betroffene musste operiert werden. Mehr als ein Jahr danach ist sein physischer Zustand stabil.

Am 17. Mai 2011, 10 Tage nach der Tat, wurde Albert R. aus Lunzenau als Tatverdächtiger überführt und saß bis zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz Ende Oktober 2010 in Untersuchungshaft. Den Gerichtssaal konnte R. als freier Mensch verlassen. Die 20-monatige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung wurde auf Bewährung ausgesetzt.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Anwalt der Nebenklage legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes ein. Im Ergebnis der Berufungs-Verhandlung am Landgericht Chemnitz wurde die Bewährung zurückgenommen und die Freiheitsstrafe auf 18 Monate festgelegt. Gegen diese Urteil legte R. Revision ein, die allerdings Ende Juni abgelehnt wurde. Eine Revisionsbegründung war R. schuldig geblieben. Ein Grund dafür mag gewesen sein, dass er  nur einen Tag nach seiner Verurteilung erneut zuschlug und deswegen am 19.4.11 in Untersuchungshaft genommen wurde.

Gegen R. wird derzeit des weiteren wegen der Beteiligung an einem Brandanschlag auf den Proberaum der Punkband „Fallobstfresser“ verhandelt.

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