Umgang mit Geflüchteten in Corona-Zeiten Teil 2

Ich habe in den letzten zwei Wochen weitere Fragen an das Staatsministeriums des Inneren bezüglich der Unterbringung in den Aufnahmeeinrichtungen und weiteren asylpolitischen Sachverhalten gerichtet. Hintergrund meiner Fragen war der Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Die Zusammenfassung der Antworten auf den ersten Fragenkatalogs sind hier nachzulesen. Der letzte Fragenkatalog wurde heute beantwortet. Eine Zusammenfassung:

Lage in den Aufnahmeeinrichtungen

Gibt es noch Transfers aus den Aufnahmeeinrichtungen in die Kommunen?

Es gebe keinen Verteilungsstopp, meint das Staatsministerium des Inneren, es komme jedoch zu einer „zeitlichen Verschiebung der Abverteilung auf die kommunale Ebene.“ In der aktuellen Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Asyl in Corona-Zeiten heißt es jedoch: „Verteilungen aus den AE sind seit der 12. Kalenderwoche bis zum 9. April 2020 ausgesetzt.“ Nach noch aktuelleren Informationen sind die Verteilungen aber weiterhin ausgesetzt.

Ist die Asylverfahrensberatung durch BAMF und DRK in den Aufnahmeeinrichtungen gewährleistet?

Die Landesdirektion schreibt: Beide verzichten derzeit auf Beratungen.
Das DRK teilte mir inzwischen  mit, dass die Berater*innen telefonisch und digital erreichbar und beratend tätig sind.

Wird das Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in den Aufnahmeeinrichtungen fortgeführt?

In den Chemnitzer Standorten ja, in anderen Einrichtungen sei auf „Einzelbetreuung der Kinder bzw. Familien umgestellt“ worden.

Haben Ehrenamtliche noch Zugang zu den Aufnahmeeinrichtungen?

Untersagt sei der Zugang von Seiten der Landesdirektion zwar nicht, allerdings gehen Ehrenamtliche faktisch nicht mehr in die Aufnahmeeinrichtungen.

Haben die Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen Zugang zu W-LAN?

Für die Chemnitzer Einrichtungen, die vom SFZ CoWerk betrieben werden (Flemminger Straße, Thüringer Weg, Matthesstraße) wird das bejaht. Auf dem Adalbert-Stifter-Weg in Chemnitz und in der Dölziger Aufnahmeeinrichtungen wird in den Gemeinschaftsräumen freies W-LAN angeboten. In allen weiteren Aufnahmeeinrichtungen ist kein freier W-LAN-Zugang gewährleistet.

Hier sage ich: das muss jetzt und schnell ermöglicht werden!

Gesundheitsversorgung

Wie gestaltet sich die Neuaufnahme? (Update 9.4.2020)

Alle neu ankommenden Schutzsuchenden werden im Lager Mockau III (Container am ehemaligen Flughafen Mockau) aufgenommen und dort getestet. Bei positivem Testergebnis bleiben die Menschen in Quarantäne in Mockau III und werden nach deren Aufhebung dann auf andere Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt.

Corona-Tests für Verdachtsfälle?

Es ist kein genereller Test für alle Untergebrachten vorgesehen. Bei entsprechenden Symptomen wird jedoch ein Test durchgeführt.

Wie gestaltet sich die ärztliche Versorgung?

Die medizinische Erstuntersuchung findet in allen Aufnahmeeinrichtungen weiter statt. In Chemnitz und Dresden wird mit den Internationalen Praxen bzw. Flüchtlingsambulanzen zusammengearbeitet. An den Leipziger Standorten sowie in Dölzig haben vertraglich gebundene Ärzt*innen Zugang zu den Aufnahmeeinrichtungen. In Schneeberg wird an eine Arztpraxis vor Ort verwiesen.

Weiterhin wird der Zugang zu den Psychosozialen Zentren in Dresden, Chemnitz und Leipzig gewährleistet.

Abschiebungen

Gibt es einen Abschiebestopp?

Das Sächsische Staatsministerium des Inneren verneint das. Tatsächlich hat Sachsen zum gegeben Stand aufenthaltsbeendende Maßnahmen verschoben (vgl. https://www.migazin.de/2020/04/06/abschiebung-afrika-corona-deutschland-schickt-abgelehnte-asylbewerber-statt-corona-hilfe/)

Wird es Neuaufnahmen in der Abschiebehaftanstalt Dresden geben?

Nein, hier spricht das Innenministerium von einem tatsächlichen Stopp.

Weiteres

Wie gestaltet sich die Verlängerung von ausländerrechtlichen Dokumenten?

Die lokalen Ausländerbehörden sind vom Innenministerium angewiesen worden, eine formlose Bescheinigung zu verwenden, die Aufenthaltstitel, Gestattungen und Duldungen vorerst bis zum 23. Mai verlängert. Eine Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten, auch zu der Frage der Auszahlung von Sozialleistungen und der Vergabe von Behandlungsscheinen, hat der Sächsische Flüchtlingsrat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Asylinitiativen aus Sachsen mehrsprachig zur Verfügung gestellt: https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/03/16/mehrsprachige-hinweise-corona-sprechzeiten-des-sfr-fallen-aus/

Ist die mehrsprachige Information zu den Allgemeinverfügungen/ der Rechtsverordnung gewährleistet?

Das Innenministerium bejaht diese Frage für die Aufnahmeeinrichtungen.

 

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