Mehr als 3,5 Millionen Euro Mehrbedarf bei den Hilfen zur Erziehung schlagen im laufenden Jahr zu Buche. Im November 2013 mussten wir bereits einen ähnlich hohen Betrag nachlegen.
Trotz der Anpassung an die gestiegenen Zahlen klettern die Zahlen der vergebenen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit zirka 30 mehr im Monat weiter in die Höhe. Wir sprechen über insgesamt 2300 Kinder und Jugendliche, die das Hilfesystem derzeit in Anspruch nehmen müssen. Und das ist dramatisch!
Leipzig reiht sich dabei in einen bundesweiten Trend ein.
Wir werden der Vorlage zustimmen. Doch wir haben auch Erwartungen!
- realistischere Prognosen und
- ein Mehr an Prävention.
Wir müssen stärker auf die Ursachen schauen, die dazu führen, dass die dem „Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“. Die Mehrbedarfsvorlage gibt hier zahlreiche Ansätze: Neben der gestiegenen Sensibilität für Kinderschutz sind es soziale Armut und die daraus folgende Überforderung von Eltern, Wohnraumprobleme, Selektion im Bildungswesen oder aber knappe Ressourcen in der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Viele dieser Ursachen können wir als Kommune schwer beheben, an manchen Stellen können wir allerdings an Stellschrauben drehen.
Wir müssen der präventiven Jugendhilfe einen größeren Stellenwert einräumen und dem auch durch finanzielle Ausstattung Rechnung tragen. Dabei reden wir über eine breite Palette an Angeboten: die Frühen Hilfen, Familienbildung, Offene Angebote aber auch die Schulsozialarbeit.
Wenn wir dann im vergangenen Jugendhilfeausschuss hören mussten, dass der Finanzbürgermeister die Ausgaben für die Schulsozialarbeit auf dem Niveau von 2014 einfrieren will und Mehrkosten bei den bestehenden Angeboten einerseits und den Bedarf nach neuen Angeboten andererseits abgelehnt werden, ist das der falsche Weg! Wir müssen das Hilfesystem auf stabile Füße stellen, Fachstandards ernst nehmen und der wachsenden Zahl Kinder und Jugendlicher und den zunehmenden sozialen Verwerfungen Rechnung tragen – bevor die Hilfen zur Erziehung als letzter Schritt zum Zuge kommen müssen.
Ebenso kritisch sehen wir, dass das Hauptinstrument zur Steuerung und Ausgestaltung der Hilfen zur Erziehung, der Teilfachplan Erzieherische Hilfen, noch immer nicht vorliegt. Der derzeit gültige stammt aus dem Jahr 2009. Seitdem überrollen uns die Ereignisse. Wir fordern den Sozialbürgermeister auf den Teilfachplan alsbald ins Verfahren zu geben.
Zur Einlassung von Frau Krefft, die die Probleme im Bereich der HzE vor allem in falscher Steuerung im Amt sieht, möchte ich noch anmerken: Ja, wir hatten Probleme im Allgemeinen Sozialdienst und ja, es gab monetären Druck, der möglicherweise zur zögerlichen oder falschen Vergabe von Hilfen führte. Die Gründe für den Kostenanstieg vorrangig dort festzumachen, ist aus meiner Sicht jedoch eine Fehleinschätzung.
Rede zur Vorlage „Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2014 (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW, 51_367_ZW (eRIS: V/4038)“ in der Ratsversammlung am 15.10.2014