Seit der Novellierung des Baugesetzbuches vom 14. Juni 2021 („Baulandmobilisierungsgesetz“) haben die Kommunen neue wohnungspolitische Möglichkeiten. Städte und Gemeinden mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ – wie Dresden und Leipzig – können nunmehr mit einem erweiterten Vorkaufsrecht unbebaute Grundstücke preislimitiert ankaufen, um Boden zu bevorraten. Außerdem können sie mittels einer neuen Regelung zu Baugeboten dort Wohnungsbau anordnen, wo er planungsrechtlich zulässig, von Eigentümerinnen und Eigentümern aber nicht gewollt ist. Zudem kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen jetzt erschwert werden.
Allerdings müssen die Länder den betroffenen Kommunen diese neuen Möglichkeiten freigeben, indem per Rechtsverordnung ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt wird. Die Stadt Leipzig hat dies bei der Staatsregierung bereits beantragt, wie eine Kleine Anfrage von mir zeigt (Drucksache 7/7477)
Zwar bleibt das Baulandmobilisierungsgesetz hinter unseren Erwartungen zurück, insbesondere die erneute Bestimmung der Gebiete mit ,angespanntem Wohnungsmarkt‘ ist überflüssig. Diese Feststellung ist für Dresden und Leipzig im Zusammenhang mit der Kappungsgrenzenverordnung und den Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung bereits getroffen worden. Trotzdem signalisiert die Staatsregierung, dass sie zu einer schnellen Freigabe für die neuen Regulierungsmöglichkeiten nicht bereit ist. Eine solche Verhinderungshaltung, wie wir sie auch bei der Mietpreisbremse beobachten müssen, geht zulasten der Mieterinnen und Mieter!
Sowohl in Dresden als auch in Leipzig müssen viele Menschen zu viel Geld für die Miete ausgeben, in Leipzig liegt die Mietbelastungsquote bei Alleinerziehenden sowie bei Rentnerinnen und Rentnern weit über der Schmerzgrenze – sie müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden. Es fehlen bezahlbare Wohnungen vor allem für ökonomisch Benachteiligte. Ein gewichtiger Grund für die Mietaufwärtsspirale sind explodierende Bodenpreise: In Sachsen haben sie sich innerhalb der letzten zehn Jahre durchschnittlich um das 2,5-fache erhöht. Die höchsten Baulandpreise müssen derzeit in Dresden (265 Euro je m2) und Leipzig (188 Euro) gezahlt werden.
Wir appellieren an die Staatsregierung, per Rechtsverordnung schleunigst den Weg frei zu machen, damit die Kommunen die neuen Möglichkeiten für die Aktivierung von Bauland und die Sicherung sowie Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zügig nutzen können!
PM 12. Oktober 2021