Laut Koalitionsvertrag sollte bereits Mitte des Jahres die überarbeitete Richtlinie gebundener Mietwohnraum vorliegen, die die Bezuschussung von Sozialwohnungen in Sachsen regelt.
Dies ist bis zum heutigen Tag nicht passiert. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE im September den Antrag „Verbesserung der Bedingungen für sozialen Wohnungsbau in Sachsen“ (Drucksache Antrag 7/ 3270) vorgelegt und fordert darin die die bestehende Förderrichtlinie grundlegend zu überarbeiten. Dazu fand am 16. Oktober 2020 im Ausschuss für Regionalentwicklung eine Expert*innen-Anhörung statt. Mein Resümee nach einer lebhaften Debatte:
Wir wollen, dass in Sachsen noch mehr Sozialwohnungen geschaffen werden. Vor allem in den Ballungsräumen Dresden und Leipzig, perspektivisch aber überall dort, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Dazu muss der Freistaat Sachsen die Bundesmittel in voller Höhe ausschöpfen und durch Landesmittel cofinanzieren. Diesem Anliegen stimmte ein Großteil der Sachverständigen zu.
Aus Sicht der Linksfraktion müssen in der Förderrichtlinie aber weitere Stellschrauben gedreht werden:
– Die Zuschüsse für sozialen Wohnungsbau sollen vor allem nicht profitorientierten Wohnungsanbietern zugutekommen, sprich kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kooperativen Wohnprojekten, damit nicht länger privatwirtschaftliche Gewinne staatlich subventioniert werden.
– Auch der Erwerb von Baugrundstücken und Grundstücken mit Bestandsgebäuden soll förderfähig sein. Dies ist die essentielle Voraussetzung um Sozialwohnungen zu schaffen. Mit einer solchen Regelung könnten gemeinwohlorientierte Anbieter gestärkt werden.
– Die Sozialbindungen der Mieten sollen von derzeit 15 auf 25 Jahre erhöht werden und eine dauerhafte Bindung geprüft werden. So wird dem Szenario vorgebeugt, dass nach Auslaufen der Bindungszeit die betreffenden Wohnungen wieder der Mieterhöhungsspirale zum Opfer fallen.
– Die Zuschusshöhe soll derart ausgestaltet werden, dass die geförderten Sozialwohnungen auch von Sozialleistungsempfänger*innen mit Anspruch auf Kosten der Unterkunft bezogen werden können. Dies ist in der Stadt Leipzig nicht der Fall.
Wir erwarten, dass die Staatsregierung zumindest Teile unserer Vorschläge, die auch von Sachverständigen in der Anhörung begrüßt wurden, in die neue Förderrichtlinie aufnimmt und diese im neuen Doppelhaushalt auch entsprechend finanziell ausstattet.
Außer großer Worte muss die Kenia-Koalition wohnungspolitisch endlich etwas liefern. In den Ballungsräumen Dresden und Leipzig haben wir einen handfesten Bedarf an Sozialwohnungen (LH Dresden: 10.000 und Stadt Leipzig: 7500 bis zum Jahr 2025). Unabdingbar sind daneben selbstverständlich Förderinstrumente für den ländlichen Raum, wo Mieten tendenziell niedrig und der Leerstand hoch ist.