Sammelabschiebung nach Georgien menschenrechtlich bedenklich – Familien getrennt, Menschen mit Beeinträchtigungen betroffen

Letzte Woche fand die zweite Sammelabschiebung aus Sachsen nach Georgien statt. Laut Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Parlaments-Drucksache 6/14722) befanden sich unter den 59 im Rahmen der ersten Sammelabschiebung am 11. September 2018 abgeschobenen Personen sechs Kranke bzw. körperlich Beeinträchtigte. Zudem wurden im Zuge dieser Abschiebungen zwei Familien, eine aus Neuwürschnitz (Oelsnitz) und eine aus Zwickau getrennt, die abgeschobene Mutter aus Zwickau strebte eine Ausbildung als Altenpflegerin an, ihr wurde jedoch die Ausbildungsduldung versagt. Die Trennung einer weiteren Familie aus Olbernhau konnte gerichtlich gestoppt werden. Mein Statement:

„Ich bin schockiert. Die vom Land Sachsen organisierte erste Sammelabschiebung nach Georgien war menschenrechtlich mehr als bedenklich. Die zuständigen sächsischen Behörden zeigen mit dieser Abschiebung von erkrankten, körperlich beeinträchtigten – hier auch minderjährigen – Menschen und offensichtlich einkalkulierten Familientrennungen ein hässliches, eiskaltes Gesicht. Es geht den politisch Verantwortlichen in diesem Land offensichtlich nur noch um die Steigerung von Abschiebezahlen, koste es was es wolle. Bei der Abschiebung in Georgien wurden die Rechte von Kindern nach UN-Kinderrechtskonvention und der Schutz der Familie nach Art. 6 GG/ Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention massiv mit Füßen getreten.

Ebenso ist fraglich, ob die besonders schutzbedürftigen kranken Abgeschobenen in Georgien adäquate medizinische Versorgung erhalten. Auch bei der zweiten Sammelabschiebung am 11. Oktober soll es mindestens eine Familientrennung gegeben haben. In diesem Fall wurde der erwerbstätige Vater zurückgelassen, während Mutter und Tochter abgeschoben wurden.
Dieser Abschiebewahnsinn muss ein Ende haben! Schließlich handelt es sich um Menschen, Menschen, die ihr Herkunftsland aus plausiblen Gründen verlassen haben und sich hier ein neues Leben aufbauen bzw. schon aufgebaut haben.

Noch bevor auf Bundesebene die Entscheidung über die Einstufung Georgiens als „sicheres Herkunftsland“ gefallen ist, prescht Sachsen vor. Die Menschenrechtslage in Georgien ist weiterhin prekär, Menschenrechtsverletzungen von Ordnungskräften bleiben straflos, die Rechte von Minderheiten werden systematisch verletzt, im Land herrscht große Armut, es mangelt an Arbeitsschutz und Beschäftigtenrechten.“

Pressemitteilung, 15. Oktober 2018

>>> Hinweise zu Abschiebungen nach Georgien!

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