Sächsische LINKE-Politikerinnen fordern Bleiberecht für dreifach diskriminierte Fllanxa Murra

Fllanxa Murra ist als Kind in Albanien auf eine Landmine getreten und verlor beide Beine. Als Romnja wurde sie vielfach diskriminiert. Als ihre Eltern von ihrer Homosexualität erfuhren, sperrten sie sie ein. Sie floh mit Hilfe des Mannes, der sie später in Deutschland vergewaltigte und peinigte. Nun droht ihr die Abschiebung. Vor einem Monat wurde ihr vom BAMF der Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags übermittelt, wie die „taz am Wochenende“ berichtete. Sie wurde aufgefordert, bis zum 28. November freiwillig auszureisen.

Für die migrationspolitische Sprecherin der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE, Juliane Nagel, ist Albanien für Minderheiten keineswegs sicher. „Noch vor wenigen Jahren sprach selbst das Auswärtige Amt davon, dass in Albanien „erhebliche gesellschaftliche Diskriminierungen von Roma und „Ägyptern““ vorherrschen. Diese würden nicht nur gesellschaftlich ausgegrenzt, sondern seien auch Opfer einer diskriminierenden Verwaltungspraxis.
Nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch aufenthaltsrechtliche Instrumente sprechen dafür, dass Fllanxa Murra nicht abgeschoben werden darf. Es ist vollkommen klar: Wir fordern ein Bleiberecht für die körperlich Beeinträchtigte und gleichgeschlechtlich liebende Romnja!“

Die sächsische Europaabgeordnete Cornelia Ernst (DIE LINKE) erklärt: „Fllanxa Murra würde in Albanien dreifach diskriminiert werden: als Romnja, als Frau mit schweren körperlichen Beeinträchtigungen sowie als Homosexuelle. Sie ist somit dreifach schutzbedürftig. Nach geltender EU-Rechtsprechung darf von LSBTI*-Personen nicht verlangt werden, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken. Der Europäische Gerichtshof hat sogar entschieden, dass sexuelle Minderheiten Asyl erhalten müssen, wenn ihnen in ihrem Heimatland – wie in Albanien – Gewalt droht. Diese Rechtsprechung sowie die Situation in Albanien muss das BAMF berücksichtigen.
Im Falle einer verantwortungsvollen Einzelfallprüfung bliebe dem BAMF nichts weiter übrig, als Fllanxa Murras Asylbegehren anzuerkennen. Wer Fllanxa Murra abschiebt, schickt sie faktisch in den Tod, denn aufgrund ihrer dreifachen Diskriminierung hat sie keine Chance, in Albanien selbst für ihr Auskommen zu sorgen.“

PM 27. November 2018

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