Sachsen erhöht die Förderung für sozialen Wohnungsbau zu spät und vor allem nicht konsequent

Der Sozialwohnungsbau in Sachsen wird zukünftig über die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum mit höheren Zuschüssen gefördert. Diese Anpassung der Fördersätze und Quadratmeterzuschüsse kommt zu spät und die Förderrichtlinie bleibt überarbeitungsbedürftig, kritisiere ich:

„Die Erhöhung der Fördersätze und Zuschüsse in der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum sind mehr als überfällig. 2022 mussten aufgrund der Baukosten- und Zinssteigerungen Sozialwohnungsbauprojekte in Dresden auf Eis gelegt werden, weil die Förderrichtlinie sich als untauglich erwiesen hatte, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Auch gemeinwohlorientierte Projekte in der Stadt Leipzig standen vor dem Aus, einerseits wegen der Veränderung der KfW-Förderung, aber auch wegen der schlechten sächsischen Förderkonditionen. Baden-Württemberg, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen hatten unterjährig mit Sonderförderungen für den sozialen Wohnungsbau und für gemeinschaftliche Selbstnutzer- oder Genossenschaftsprojekte reagiert. Die sächsische Staatsregierung hat Lösungen wieder verpennt oder ausgesessen.

Um das künftig zu vermeiden, muss die Höhe der Zuschüsse dynamisiert und damit an die Baukostenentwicklung gekoppelt werden. Dieser wichtige Schritt fehlt in der veränderten Förderrichtlinie ebenso wie ein Umsteuern bei den Belegungsrechts- und Mietpreisbindungslaufzeiten. Diese betragen in Sachsen derzeit 15 bis maximal 20 Jahre. Der soziale Wohnungsbau ist also lediglich eine befristete soziale Zwischennutzung. Wir meinen: Was als Sozialwohnung gebaut oder gewidmet wird, muss immer Sozialwohnung bleiben. Dafür muss der Freistaat endlich Modellprojekte ermöglichen und beispielsweise die Vergabe von Baugrundstücken in Erbbaupacht als Förderinstrument zulassen.

Die geänderte Förderrichtlinie lässt zudem wichtige Fragen unbeachtet: Wie gelingen klimagerechtes Sanieren und Bauen, die Förderung von Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen und eine Fokussierung bei den Fördermittelempfängern auf öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen? Die soziale Wohnraumförderung in Sachsen bleibt mit der Veränderung der Förderrichtlinie wenig innovativ. Die Förderrichtlinie muss grundlegend überarbeitet werden, was wir schon 2020 gefordert hatten (Drucksache 7/3270).“

PM 18. Januar 2023

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