… bei rechtsmotivierten und rassistischen Gewalttaten und bei der Brüskierung der zivilgesellschaftlichen Arbeit für eine demokratische Kultur
PM DIE LINKE. Sachsen, Juliane Nagel, 14.März 2011
Am 1. März 2011 publizierten die Opferberatungsstellen der RAA Sachsen ihre Statistik rechtsmotivierter und rassistischer Angriffe für das Jahr 2010. „Auch in diesem Jahr bleiben die Zahlen von gewaltsamen Übergriffen auf Menschen hoch. Die OpferberaterInnen zählten 239 entsprechende Angriffe, von denen 396 Personen betroffen waren. Wie im Jahr 2009 weist die Opferstatistik auch 2010 ein rassistisch motiviertes Tötungsdelikt aus. In der Nacht vom 24. auf den 25.10.2010 wurde in Leipzig der 19-jährige, aus dem Irak stammende Kamal K. von zwei Neonazis ermordet. Im Juli 2009 war es die Ägypterin Marwa el-Sherbini, die im Landgericht Dresden von einem Nazi erstochen wurde. Sachsen ist damit zweifacher negativer Spitzenreiter. Zum einen führt das Bundesland die Statistik rechtsmotivierter und rassistischer Gewalttaten in Ostdeutschland an. Andererseits sind die beiden in Sachsen verübten politisch motivierten Tötungsdelikte bundesweit die einzigen, die im selben Zeitraum von Opferberatungsstellen und Initiativen erfasst wurden.
Gleichzeitig ist Sachsen das Bundesland, das zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Initiativen, Netzwerken und Vereinen, die sich den alltäglichen Gefahren von Gewalt, Einschüchterung und Diskriminierung erwehren, mit besonders großem Misstrauen entgegen tritt. Als einziges Bundesland hat sich der Freistaat die so genannte Extremismusklausel des Bundesfamilienministeriums für das landeseigenen Programm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „Weltoffenes Sachsen“ zu eigen gemacht. Initiativen, die Mittel aus diesem Topf beziehen wollen, müssen sich per Unterschrift zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dafür Sorge tragen, dass dies auch ihre ProjektpartnerInnen tun.
Die Extremismusklausel ist das Paradebeispiel eines autoritären Verständnisses von Demokratie. Statt Vertrauen auf und Anerkennung der demokratiefördernden Bemühungen zahlreicher, oft jahrelang arbeitender Träger, wird von staatlichen Instanzen auf Kontrolle und Bekenntniszwang gesetzt. Trotz breiter Proteste und verfassungsrechtlicher Bedenken beharren die sächsische Staatsregierung und die Bundesfamilienministerin auf der Anwendung der Extremismusklausel. Genau damit konterkarieren sie die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Bemühungen für die Stärkung einer lebendigen demokratischen Kultur und das Zurückdrängen von Neonazismus und Alltagsdiskriminierung. Über die bleibend hohen Zahlen rechter Gewalt und entsprechender Einstellungen, muss sich angesichts dessen niemand mehr wundern.“