Sachsen betreibt Abschiebeknast vor allem für Menschen aus anderen Bundesländern – sofort schließen!

Laut Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Parlaments-Drucksache 6/16630) gab es seit der Eröffnung des Abschiebeknasts in Dresden bis zum 4. Februar 2019 insgesamt 19 Inhaftierungen, davon nur eine im Ausreisgewahrsam. Für nur fünf der in Dresden Inhaftierten war ausländerrechtlich der Freistaat Sachsen zuständig. Der Rest der Geflüchteten kommt aus Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen, Hamburg und Brandenburg. Sächsische Amtsgerichte erließen insgesamt 11 Haftbeschlüsse, acht Haftanträge wurde in dieser Zeit von der Landesdirektion bzw. der Ausländerbehörde Leipzig gestellt. Mein Statement:

„19 Menschen wurden in nur zwei Monaten im Abschiebeknast in Dresden inhaftiert und damit 19 zu viel. Auffällig ist, dass nur ein Viertel der Betroffenen tatsächlich aus Sachsen stammt. Unterm Strich muss konstatiert werden: Sachsen betreibt einen Abschiebeknast bisher vor allem für Menschen aus anderen Bundesländern. Das kann kaum Sinn der Sache gewesen sein.
Ob Sachsen aus der Inhaftierung von Menschen aus anderen Bundesländern Profit schlägt, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Der Innenminister Wöller antwortet (Parlaments-Drucksache 6/16629) auf meine entsprechende Anfrage, dass aufgrund der kurzen Laufzeit noch keine Abrechnung der angefallenen Kosten erfolgt ist.

Währenddessen haben sich hinter den Gittern der Hamburger Straße 15 bereits humanitäre Dramen abgespielt. So trat ein im Januar 2019 ein 28-jähriger Mann aus Marokko aufgrund seiner Inhaftierung in Hungerstreik. Er wurde nach wenigen Tagen in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen und dort gefesselt und zwangsernährt. Erst drei Tage nach diesen Zwangsmaßnahmen wurde ein richterlicher Beschluss eingeholt. Das Behördenhandeln war rechtswidrig. Drastischer ausgedrückt: Ohne richterlichen Beschluss müssen sie sich die Handelnden Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorwerfen lassen.

Trotz Hungerstreik und schwerer Krankheit, trotz deutschem Kind, trotz Risikoschwangerschaft seiner Frau wurde der Betroffene am 31.1.209 abgeschoben. Der Fall des inhaftierten Marokkaners zeigt, dass die Abschiebehafteinrichtung in Dresden nicht auf Krisenfälle eingestellt ist. Ich erinnere daran, dass es hier um Freiheitsentzug ohne Straftat geht. Dies ist ein hochsensibles Feld. Summa summarum fordert die Linksfraktion, den Abschiebeknast in der Hamburger Straße 15 unverzüglich zu schließen. Sowohl der Fall des Hungerstreikenden als auch die hauptsächliche Belegung aus anderen Bundesländern sprechen dafür.“

PM 20. März 2019

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