Rede zum Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofes zur Unterbringung und Organisation der Erstaufnahme von Geflüchteten in Sachsen

Der Rechnungshofbericht zeigt, dass Sachsen den Anstieg der Zahlen Geflüchteter in 2015ff zwar bewältigt hat. Aber er weist auf zahlreiche Probleme in den institutionellen Abläufen hin. Nichts desto trotz weisen verschiedene Schlussfolgerungen des Rechnungshofes in die falsche Richtung, denn es geht hier vor allem um die Menschenwürde. Meine Rede zum Sonderbericht im Plenum des Sächsischen Landtages am 11. Dezember 2018:

Zu später Stunde haben wir hier noch ein wichtiges Thema auf der TO: Den Sonderbericht des Rechnungshofs zur Unterbringung und Organisation der Erstaufnahme der Flüchtlinge im Freistaat Sachsen.

Der Bericht blickt dabei auf die originäre Zuständigkeit des Landes Sachsen – die Aufnahme Geflüchteter in den Erstaufnahmeeinrichtungen in den Jahren 2014 – 2017. Ein Thema, was den Landtag in dieser Zeit des öfteren intensiv und kontrovers beschäftigte.

An den Anfang will ich die klare Aussage stellen, dass die Aufnahme der Hunderttausenden Geflüchteten im Jahr 2015 unabwendbar war. Wir stehen zu diesem Akt, der in einer schwierigen Situation die einzig denkbare humanitäre Antwort war. Die Bundesregierung hat von einer Ausnahmeregelung in der Dublin-III-Verordnung, vom so genannten Selbsteintrittsrecht, Gebrauch gemacht und damit auch europäische Solidarität in schweren Zeiten gezeigt. Die oft behauptetet Krise konnte genau damit verhindert werden. Und es kann nicht oft betont werden, dass auch in Sachsen staatliches Handeln durch ein großartiges zivilgesellschaftliches Engagement flankiert wurde.

Der Rechnungshofbericht zeigt, dass Sachsen den Anstieg der Zahlen Geflüchteter zwar bewältigt hat. Aber er weist auf zahlreiche Probleme in den institutionellen Abläufen hin.

Erstens bei der Erfassung der Zugangszahlen von geflüchteten Menschen und deren Registrierung:

Von 69.000 im Jahr 2015 registrierten Geflüchteten blieben nur ca 40.000 wirklich in Sachsen. Damit löst sich die Projektionsfläche der Angstmache von Rechtsaussen ganz schnell in Luft auf. Das Problem: Die erheblichen statistischen Abweichungen – in 2015 – ziehen sich weiter in die Folgejahre. Von 2016 14860 registrierten Geflüchteten blieben nur 8645, dito 2017, dort verblieben 5900 von knapp 9200. Daraus folgt, und das ist der Knackpunkt: Eine verfälschte Grundlage für die Kapazitätsplanung in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dies zieht sich bis ins aktuelle Jahr: Von 15.000 erwarteten neu ankommenden Asylsuchenden, sind bis dato 8000 gekommen. Die Differenz zwischen den Zugangszahlen – registriert/ real dageblieben bzw. Prognose/ real angekommen – führt dazu, dass Einrichtungen fertig gestellt wurden, die nie in Betrieb gingen. Auch wurden bis ins Jahr 2017 Plätze vorgehalten, die immense Kosten verursachten, obwohl sie still gelegt waren. Auch die tatsächlich vorhandenen Plätze in den EA sind bis heute nur zu einem geringen Teil belegt. Auch dies frisst Geld.

Es gibt zwei wichtige politische Essenzen in der Untersuchung dieses vom Rechnungshof betrachteten Teils der Erstaufnahme: Die Landesverwaltung hat es auch nach dem unerwartet großen, temporären Anstieg der Zahlen Geflüchteter in Sachsen nicht vermocht, belastbare Kapazitätsplanungen vorzulegen. Und: Nicht die Geflüchteten sind Schuld an den sinnlosen Mehrkosten in Millionenhöhe, sondern die Fehlplanungen der zuständigen Verwaltungseinheiten.

Zweitens: Auch für die Zukunft plant das SMI laut Rechnungshof weiterhin teure Überkapazitäten, mit dem Unterbringungs- und Standortekonzept ZAB 2020. Wir gehen noch mit der Empfehlung mit, die Kapazitäten angemessen zu reduzieren und dabei die Zahl der Stand-by-Kapazitäten zulasten der der Plätze im Betrieb zu erhöhen. Ausreichend wäre laut RH der Betrieb der drei Erstaufnahmeeinrichtungen in Chemnitz, Dresden und Leipzig. Wobei wir darauf hinweisen wollen, dass die Bedarfe von spezifischen schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen, LGBTIQ und körperlich und psychisch Beeinträchtigten gerade auch in Anbetracht der beabsichtigten Verlängerung der Wohnverpflichtung durch spezielle, an den Bedürfnissen der Personengruppen bemessenen, Einrichtungen bedacht werden muss!

Natürlich bleibt die Zahl der zukünftigen Zugänge eine große Unbekannte, vor allem aufgrund der fehlenden Prognosen des BAMF. Eine von den realen Entwicklungen abhebende Planung, wie sie uns der Rechnungshof in Bezug auf die Kapazitätsbedarfsberechnung durch die Landesdirektion hier zur Kenntnis gibt, ist allerdings nicht hinnehmbar. Hier muss definitiv intensiver und feinmaschiger geschaut und gerechnet werden.

Das Problem der unflexiblen Planungen und unterbleibenden Anpassungen von Strukturen an den realen Bedarf zieht sich bis in die Bereiche Stellenausstattung und Materialbevorratung, worauf ich an dieser Stelle nicht näher eingehen will. Der RH empfiehlt, die Personalaustattung in der Zentralen Ausländerbehörde anzupassen an den tatsächlichen Bedarf, und das Lagerkonzept zu überarbeiten, sowie Materialbestände an Hilfsorganisationen abzugeben.

Unseren klaren Dissens zur Einschätzung des Landesrechnungshofes möchte ich in Bezug auf die Empfehlungen zur Beschaffenheit der Erstaufnahmeeinrichtungen formulieren.

Schließlich geht es bei der Asylerstaufnahme um Menschen, und hier ist nicht das alleinige Kriterium der Wirtschaftlichkeit anzulegen, sondern die menschenwürdige Unterbringung und die Versorgung der schutzsuchenden Menschen. Wir widersprechen dem Rechnungshof ganz klar, wenn es um riesige Erstaufnahmeeinrichtungen geht. Der RH empfiehlt nämlich, größere Lager mit Kapazitäten von mindestens 1000 Plätzen zu schaffen. Das gleiche gilt für die Planung mit kompletter Auslastung. Selbst das SMI plant nur mit 90%-iger Auslastung als Puffer für Problemlagen.

Sie wissen alle: Je größer und enger die Erstaufnahmelager gestaltet sind, desto größer ist die Belastung der Bewohner*innen und desto größer das Konfliktpotential.

An dieser Stelle möchte ich wiederholt kritisch anmerken, dass der Freistaat Sachsen weiterhin auf verbindliche qualitative Kriterien für die Ausgestaltung der Erstaufnahme, wie sie mit der EU-Aufnahmerichtlinie auferlegt werden, verzichtet. Konkret betrifft dies Regelungen zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen, zum Zugang zu Information und Beratung, zu Sprachkursen, zu Schule und Kita, sowie zur Schaffung von besseren Gewaltschutzmechanismen in den Aufnahmeeinrichtungen. Hierein sollten Planungen und Geld investiert werden und nicht für leere Plätze und überflüssiges Personal.

Summa summarum: Wir fordern die Staatsregierung auf, sich der wesentlichen Kritik und einem Teil der Empfehlungen des Rechnungshofes im Hinblick auf das Unterbringungskonzept ZAB 2020 anzunehmen, sowie ein Personal- und Bevorratungskonzept zu erstellen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, dass meine Fraktion ab 2014 immer wieder gefordert hat, ein Konzept für die Aufnahme, für die menschenwürdige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu erarbeiten. In die Erarbeitung hätten aus unserer Sicht auch der Landtag und NGO einbezogen werden müssen.

Der Bericht des Rechnungshofes fördert Informationen über massive Fehlplanungen der Verwaltung zutage. Gerade mit Blick auf das so sensible Thema Asyl und die rassistische Stimmungsmache auch in diesem Hause, halten wir das für grob fahrlässig und erwarten hier ein schnelles Umsteuern!

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