Seit Anfang August wird vor dem Landgericht Leipzig gegen den 24-jährigen Tommy T. wegen einer Autobrandstiftung, der Androhung von Straftaten und versuchten Einbruchs in einen Computerladen verhandelt Bereits drei Prozesstage sind mittlerweile verstrichen. Am 31.8.2010 soll das Urteil gesprochen werden. Ich habe den Prozess bis jetzt beobachtet, zu den jeweiligen Verläufen berichtet die Leipziger Internetzeitung: 2.8., 11.8. und 17.8.2010.
Im folgenden dokumentiere ich einen Artikel von Peter Nowak aus dem Neuen Deutschland vom 18.8.2010 dokumentiert. Anmerkung meinerseits: ich bin nicht Mitglied des Sächsischen Landtages, ausserdem ist die „Psychatrisierung von Tommy T.“, die vor allem von der Leipziger Volkszeitung betrieben wurde, mittlerweile ausgeräumt: der psychatrische Gutachter erklärte am 17.8.2010, dass der Angeklagte keine besonderen Persönlichkeitsauffälligkeiten aufweise und darum voll schuldfähig sei. Aus meiner Sicht wurden die Indizien, auf die die Staatsanwaltschaft die Anklage aufbaut, durch die Verteidigung gehörig ins Wanken gebracht. Bleibt zu hoffen, dass dies vom Gericht angemessen in die Urteilsfindung einbezogen wird.
Artikel von Peter Nowak: Militante mit Blog
Die Ermittlungsbehörden beschuldigten T., der seit dem 4. Februar in Untersuchungshaft sitzt, zur Militanten Gruppe Leipzig (MGL) zu gehören, die vor einigen Monaten kurz für Schlagzeilen sorgte. T. war nicht aus der U-Haft entlassen worden, weil er vorbestraft ist und das Gericht wegen der möglichen Höhe der Strafe eine Fluchtgefahr annimmt. Ein weiterer Grund dürfte gewesen sein, dass T. vor allem in den ersten Wochen nach seiner Verhaftung keine Unterstützer hatte, die sich um die Kaution für seine Freilassung kümmerten. Denn in der Leipziger Linken kursierten zunächst Spekulationen, dass Rechte als Linke getarnt unter dem Label MGL auftreten. Anhaltspunkte für den Verdacht sahen sie in den verbalradikalen Parolen der Texte und in ihrer nicht-szenetypischen Diktion.
Im Januar hatte sich eine Militante Gruppe Leipzig in einem Schreiben an die »Leipziger Volkszeitung« (LVZ) zu zwei Autobrandstiftungen bekannt. Am 29. Januar wurde ein von der MGL unterschriebener Brief an die Abgeordnete der LINKEN im sächsischen Landtag, Juliane Nagel, verschickt, die zuvor einen linkspolitischen Hintergrund der Anschläge bezweifelt hatte. »Ihr Irrglaube, die linke Szene wähle vermutlich andere Mittel als Brandanschläge, macht deutlich, dass das notwendige Umdenken noch nicht bei jedem angekommen ist. Es ist an der Zeit, die Revolution einzuleiten«, hieß es in der mit MGL unterschriebenen Antwort an Nagel. Dieser Satz steht auch auf einem »vorläufig offiziellen Blog«, den die Gruppe im Internet eingerichtet hat. Dort wird der erste Anschlag der MGL auf Ende Oktober 2009 datiert.
Unterstützung von außerhalb
Die Internetpräsenz der Militanten hat ihre Sympathiewerte auch bei Leipzigs außerparlamentarischen Linken nicht erhöht. In einem Newsflyer des Leipziger Kulturzentrums Conne Island, das als autonomer Treffpunkt zählt, hieß es im März drastisch: »Militante Gruppe Leipzig – du mieses Stück Scheiße. Geh nach Hause, dich kann niemand leiden«. Obwohl von einem rechten Hintergrund der MGL heute in der linken Szene Leipzigs niemand mehr ausgeht, wurden die Verhaftung von T. wie auch der laufende Prozess weitgehend ignoriert.
Solidaritätsaktionen kommen hingegen von auswärtigen Antirepressionsstrukturen. Sowohl von der Roten Hilfe Magdeburg als auch von der Redaktion des »Gefangeninfo« wird T. als linker politischer Gefangener gesehen und unterstützt. Dabei gehe es um sein Verhalten vor Gericht und nicht um die politische Einschätzung der Militanten Gruppe und ihrer Texte, betont ein Mitarbeiter des »Gefangeneninfos«. Er verweist darauf, dass bisher nur die Anklagebehörde einen Zusammenhang zwischen der MGL und T. herstellt.
Der Beschuldigte selbst hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Am 31. August soll das Urteil verkündet werden. Nach Angaben der Lokalpresse könnte ihm bei einer Verurteilung statt einer Gefängnisstrafe die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie drohen. Ein Gutachter, der T. als hochintelligent klassifiziert hat, beobachtet den Angeklagten während des Prozesses im Hinblick auf eine etwaige Persönlichkeitsstörung.