Offener Brief und Anfrage zur Wohnsituation von Asylsuchenden in Leipzig

Am 3.4.13 richtete die Initiativkreis Menschen.Würdig unterstützt von zahlreichen UnterstützerInnen einen Offenen Brief an den Leipziger Oberbürgermeister, den Sozialbürgermeister, den Stadtrat und den Migrantenbeirat. Mit dem Brief wird gefordert die Sammelunterkunft in der Torgauer Str. zeitnah zu schließen und das neue Heim in der Riebeckstr. 63 nur als Übergangslösung zu nutzen. Im Kern geht es darum Geflüchteten das Wohnen in eigenen Wohnungen zu ermöglichen, und dies wenn nötig auch barrierefrei.
Verschiedene Fragen, die diese Themen betreffen, habe ich für die Stadtratssitzung am 17.4.2013 eingereicht.

>>> Zum Offenen Brief „Das Warten muss ein Ende haben!“ >>>

>>> Anfrage an den Oberbürgermeister, Ratsversammlung am 17.4.13
Unterbringung von Asylsuchenden in Leipzig – Umsetzung Drucksache V/1904 und dezentrale Unterbringung

Am 22.3. äußerte sich die Stadtverwaltung gegenüber den Medien zum Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2012 vom Stadtrat beschlossenen Unterbringungskonzeptes für Asylsuchende. Demnach würde sich die Sammelunterkunft in der Torgauer Str. 290 um ein weiteres Jahr verzögern und erst für Ende 2014 realistisch sein. Zudem wären zwei geplante Objekte (Pögnerstraße/Schönefeld und Am langen Teiche/Portitz) ganz aus der Planung genommen worden. Im März 2013 ist mit der Eythstraße die erste der neuen Unterkünfte in Betrieb genommen worden, im April/Mai soll die Riebeckstraße folgen. Die Eröffnung beider Unterkünfte war ursprünglich für Ende des Jahres 2012 geplant.

Ich frage in diesem Zusammenhang:

1. Wann rechnet die Stadt Leipzig – nach realistischer Einschätzung der Dauer von Vorbereitungen baulicher, formaler u.a. Art – mit der Eröffnung der 5 weiteren geplanten Unterkünfte? Bitte Orte und Termine einzeln aufführen.

2. Welche Alternativen sieht die Stadtverwaltung zum Weiterbetrieb der Unterkunft in der Torgauer Str. 290 bis Ende 2014?

3. Welche Auffassung vertritt die Stadtverwaltung in Bezug auf den Anspruch auf ein möglichst überwachungsfreies Wohnen, ohne schikanöse Kontrollen der Asylsuchenden durch den Wachschutz? Wird diesem Anspruch in den neuen Unterkünften Rechnung getragen? Wenn ja, wie? Wird beim Einsatz von Wachschutz auf dessen interkulturelle Kompetenzen geachtet?

4. Wie kann gewährleistet werden, dass in den Wohnräumen der Unterkunft in der Riebeckstr. 63 max. 2 Personen pro Wohnraum untergebracht werden (siehe Beschluss: DS V/1904, Seite 10/ Teil 1)?

Zur Entwicklung der Zahlen dezentral wohnender Asylsuchender fragen wir nach:

5. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden im Zeitraum 1.1. bis 31.12.2012 gestellt, wie viele davon wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt (bitte auch die Gründe der Ablehnung aufführen)?

6. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden seit Jahresbeginn 2013 gestellt, wie viele davon wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt (bitte auch die Gründe der Ablehnung aufführen)?

7. Wie sieht das Verhältnis von dezentral und in Sammelunterkünften lebenden Asylsuchenden in Leipzig derzeit prozentual aus?

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