Am 18. Dezember verhandelte das Sportgericht des Sächsischen Fußballverbands (SFV) gegen die BSG Chemie Leipzig. Wegen zwei „Nazischwein“-Rufen beim Spiel gegen den ATSV Wurzen am 19.10.13 wurde der Leipziger Bezirksligist zur Zahlung von 500 Euro einen Fond für antidiskriminierende Arbeit im sächsischen Fußball und zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt.Im Bezirksliga-Punktspiel am 19. Oktober 2013 gegen den ATSV Frisch Auf Wurzen hatten deren Spieler das Spielfeld beim Stand von 2:0 für das Heimteam verlassen und das Spiel trotz Aufforderung durch den Schiedsrichter nicht fortgesetzt. Zwar bekam die BSG wegen des unrechtmäßigen Spielabbruchs durch Wurzen 2 Punkte zugeschlagen, der Staffelleiter bemühte das Sportgericht jedoch auch, weil sich BSG-AnhängerInnen „diskriminierend gegen die Spieler des ATSV Frisch Auf Wurzen verhalten haben“ sollen.
Über den Hintergrund des Verfahrens, über die „diskriminierende“ Dimension des Rufes „Nazischwein“ und die Situation der BSG in der laufenden Saison sprach das linksdrehende radio mit Dirk Skorrupa, Pressesprecher der BSG Chemie Leipzig.