Nach neonazistischem Connewitz-Angriff: Transparenz über MDR-Beschäftigung eines Tatbeteiligten gefordert

Laut Leipziger Zeitung ist einer wegen des besonders schweren Falls von Landfriedensbruchs durch Beteiligung am neonazistischen Angriff am 11. Januar 2016 Beteiligter inzwischen fest beim MDR angestellt (https://www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2026/09/vom-connewitz-angriff-zum-mdr-job-sender-vorgeschichte-671213). Zum Tatzeitpunkt Projektleiter bei der Media Mobil GmbH, einer Tochtergesellschaft im Unternehmensverbund des MDR, wechselte er erst kürzlich in die Unternehmensstruktur. Nach Recherchen der Zeitung galt er während der Probezeit noch als vorbestraft.
Mein Statement:

 „Der organisierte Angriff von über 200 Neonazis und gewaltbereiten Hooligans auf Leipzig-Connewitz im Januar 2016 war einer der schwersten extrem rechten Gewaltexzesse in der jüngeren Geschichte Sachsens. Die juristische Aufarbeitung ist weitgehend abgeschlossen, zentrale Frage nach den Organisationsstrukturen und Verantwortlichen bleiben dabei offen. Dass Personen, die an dieser gezielten Mitorganisation oder Durchführung rechter Gewalt beteiligt waren, Jahre später beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Fuß fassen und dort weit reichenden Zugriff auf persönliche Daten erhalten, verlangt nach transparenten Antworten.

Der Mitteldeutsche Rundfunk muss offenlegen, was dem Sender zum Zeitpunkt der Einstellung bzw. Beauftragung über die strafrechtliche und politische Vorgeschichte der betreffenden Person bekannt war. Es stellt sich die dringende Frage, wie wirksam die Compliance- und Prüfmechanismen der Anstalt bei der Vergabe von Aufträgen und Anstellungen tatsächlich sind.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht in einer besonderen demokratischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Wer Teil bewaffneter oder organisierter neonazistischer Strukturen war und sich nicht nachvollziehbar und öffentlich davon distanziert hat und sich einem Schweigekomplott über die Hintermänner des Angriffs angeschlossen hat, darf weder eine Plattform noch eine Beschäftigung im öffentlich-rechtlichen System erhalten, erst recht nicht wenn dies mit Zugriffen auf Daten von Menschen verbunden sind, die als Expert*innen und Aktivist*innen gegen extrem rechte Bestrebungen als Feindbilder derselben fungieren. Ich erwarte einerseits Transparenz im vorliegenden Fall sowie klare Konsequenzen für die Zukunft.“

PM 01.10.2026

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