Polizei reagiert auf Kritik. Hintergrund der massiven Präsenz von Einsatzkräften im Leipziger Süden seien Raubüberfälle, nicht aber politisch motiviertes Vorgehen. So stellte der Polizeisprecher Sebastian Spreer gegenüber der LVZ dar, dass nichts „mit Links und Rechts“ zu tun hätten. Dabei hatte niemand behauptet, dass es sich bei der Kritik an den Minuten-Takt-Streifenfahrten der Polizei um eine explizit antifaschistische Wortmeldung gegen Nazis handeln würde. Kern der Kritik sind vielmehr die massive Polizeipräsenz im Leipziger Süden sowie willkürliche Personenkontrollen. Warum Polizeifahrzeuge in Permanenz Nebenstraßen in Connewitz, in denen es keine Geschäfte gibt, durchfahren und sich demonstrativ am Connewitzer Kreuz postieren, obwohl die Lokalitäten in unmittelbarer Nähe bis dato nicht von Einbrüchen betroffen waren, bleibt ebenswo wie die Praxis verdachtsunabhängiger Personenkontrollen unkommentiert. Die Polizei muss sich fragen lassen ob wirklich ein Großteil der Raubstraftaten im Jahr 2011 in Connewitz stattgefunden haben, so dass ein Aufgebot und Vorgehen wie in Connewitz zu beobachten, legitimierbar ist. Im März ließ die Polizei verlautbaren, dass zwar die Südvorstadt zum Schwerpunktgebiet von Überfällen wäre und dort verstärkt Fahrzeugteams unterwegs seien, nicht aber Connewitz. Des weiteren stellt sich die Frage warum sich Polizeieinsätze an den Tagen und im Nachgang der Razzien bei linken Personen und Strukturen spürbar verstärkt haben. Vor diesem Hintergrund stellen sich die Reaktionen der Polizei als reine Ausflucht dar.
Nebenbei: ohne belastbare Zahlen lassen sich die Aussagen der Polizei, es hätte einen „100%igen Anstieg“ von „Übergriffen auf verschiedenste Einrichtungen“ gegeben, nicht überprüfen. In Bezug auf Raubüberfälle gibt es – bezieht man sich auf die von der Polizei angebenen Zahlen – im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um ca. 20 % (2010: 578 Raubüberfälle – 2011 Januar – April: 234, 57 davon Überfälle auf Läden).
Allen, die in eine Kontrollsituation kommen, sei ans Herz gelegt, den Grund der Maßnahme zu erfragen. Das Polizeigesetz definiert in § 19 die Voraussetzungen, die Identitätsfestellungen zulassen. Dasselbe gilt für Durchsuchungen. Es gibt keinerlei Verpflichtung den BeamtInnen zu sagen wo ihr hingehen wollt oder euch aufgehalten habt.
Kontaktiert den <a href=“http://left-action.de/gruppen.shtml#EA“>Ermittlungsausschuss</a>, wenn ihr in eine schwierige Situation geratet. Dieser wird die Vorgänge systematisieren und euch bei etwaigem rechtlichem Vorgehen gegen Polizeiwillkür unterstützen.