Die Fortführung der Mietpreisbremse wackelt. Die Ampel-Regierung hat deren Verlängerung verrissen, die CDU blockiert nun eine Mehrheit im Bundestag. Als Linke wollen wir die Mietpreisbremse als ein Instrument zum Schutz von Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Mieten verlängern, aber wir wollen sie auch reformieren. Meine Rede zur von der Linksfraktion im Dezember im Landtag beantragten Debatte.
In keiner sächsischen Stadt sind die Angebotsmieten in den letzten 10 Jahren so stark gestiegen wie in Leipzig: Über 55 %, in Dresden waren es in selben Zeitraum 25 %, in beiden Großstädten erreichen die Durchschnittsmieten über 8 Euro. Diese Entwicklung lässt sich auch in den Speckgürteln der Großstädte, den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig, in der Sächsischen Schweiz und Meißen beobachten.
Als Linke sagen wir klar und deutlich: Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Wohnen darf nicht arm machen.
Die Lohnentwicklung ist von den immensen Mietpreissprüngen längst abgekoppelt. Menschen in Sachsen müssen immer größere Teile ihres Einkommens für die Miete ausgeben, in Dresden und Leipzig sind es bei relevanten Teilen weit über 30 %. Wie die Parität in ihrer jüngsten Studie treffend feststellt, müssen wir in Deutschland und auch in Sachsen inzwischen von Wohnarmut sprechen.
Ein Instrument was den Mietanstieg zumindest dämpfen soll, ist die Mietpreisbremse. Demnach dürfen die Mieten bei Weiter- bzw. Neuvermietungen von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Sachsen ließ sich die Kenia-Koalition lange bitten und führte die Bremse für die Städte Dresden und Leipzig erst 2022 ein. Bis dahin war bereits wertvolle Zeit verstrichen, der Mietaufwärtsspirale zumindest etwas zaghaftes entgegenzusetzen. Die inzwischen gescheiterte Ampel-Regierung auf der Bundesebene hat es aber schlimmer noch nicht vermocht wirksame Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern zu verschärften, zu schaffen oder zu verlängern, Und so steht auch die Verlängerung der Mietpreisbremse, die ab 2026 notwendig wird, in den Sternen. Zwar liegt inzwischen ein Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts vor, eine Mehrheit scheint dieser im Bundestag aber nicht zu bekommen. Und das ist fatal: Vermieter und Investoren, die seit jeher keinen Angriff auf die Mietpreisbremse scheuen, wittern Möglichkeiten Mieten vollkommen ungebremst zu erhöhen, zulasten von Mieterinnen und Mietern.
Als Linke ist für uns klar: Die Mietpreisbremse muss verlängert werden. Aber sie muss auch angezogen werden. Denn mit den vielen bestehenden Ausnahmeregelungen ist sie ein Tiger mit großen Zahnlücken.
1. Greift die Mietpreisbremse nicht automatisch. Wenn ein Vermieter doch eine höhere Miete verlangt, müssen Mieterinnen und Mieter ihr Recht auf das Zehn-Prozent-Limit anmahnen oder gar einklagen. Und wer dringend eine Wohnung braucht oder umziehen muss, verzichtete in der Regel darauf sich mit Vermietern anzulegen. Es braucht also Sanktionsmöglichkeiten zb in Form von hohen Bußgeldern wie beim sog Mietwucherparagraphen. Und es braucht staatliche Kontrollstellen.
2. Müssen Ausnahmen für modernisierte Wohnungen gestrichen werden. Nicht selten werden umfassende Modernisierungen eben vorgeschoben um die Preisbremse konkret zu umgehen.
3. Muss die Mietpreisbremse auch für die vorübergehende Vermietung möblierter Zimmer eindeutig gelten. In Ballungsräumen steigt das Angebot möblierter Zimmer für Studierende oder Erwerbstätige immens an. Mit allerlei Tricks über Möblierungszuschläge und die vermeintlich vorübergehende Vermietung wird hier die Mietpreisbremse regelmäßig umgangen, die Mietpreise nehmen hier astronomische Höhen an, Leidtragende sind Menschen, die auf diese Form des Wohnens angewiesen sind.
4. Muss ein Mechanismus für die Miethöhenbegrenzung für Neubauten entwickelt werden. Denn hier explodieren die Mieten in den Großstädten regelrecht. Es gibt keinerlei Regulierung. Die überhöhten Mieten fließen in Mietspiegel ein und sind allgemeine Preistreiber.
5. Sollte die Mietpreisbremse im BGB bundesweit und flächendeckend gelten: Die Kommunen oder Kreise, die die Indikatoren erfüllen, sollen davon ohne Notwendigkeit einer Länderverordnung Gebrauch machen können.
Eine verlängerte und angezogene Mietpreisbremse ist eine echte Chance für ein Entspannung der Lage der Mieterinnen und Mieter in den betroffenen sächsischen Städten, immerhin fast ein Drittel der Einwohner*innen unseres Landes.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Nehmen Sie sich ein Herz und werben sie in ihren Bundestagsfraktionen nicht allein für die Verlängerungen sondern auch die Verschärfung der Mietpreisbremse.