Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig noch immer nicht in Sicht – Sachsenkenia verzögert den Schutz weiter

Das Kabinett hat am heutigen 21. Dezember 2021 den Entwurf der Mietpreisbegrenzungs-Verordnung für Dresden und Leipzig zur Anhörung freigegeben. Das Instrument solle bis Mitte 2022 in Kraft treten, die endgültige Kabinettsentscheidung steht noch aus. Mein Kommentar:

Die Koalition verzögert die Einführung der Mietpreisbremse wiederum um Monate. Im Koalitionsvertrag wurde die Begrenzung der Neuvertragsmieten in Dresden und Leipzig auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zum 1.1.2021 verabredet. Diese Frist verstrich, dann wurde die Einführung zum Jahresbeginn 2022 versprochen. Jetzt kommt ein weiteres halbes Jahr hinzu.

Die weitere Verzögerung bedeutet, dass Mieterinnen und Mieter auch in den ersten Monaten des Jahres 2022 nicht vor überhöhten Mieten geschützt werden können. Profitorientierte Eigentümer haben somit noch mehr Zeit, um bei Neuvermietungen maßlos zuzuschlagen. Die Wohnungsnot in Dresden und Leipzig ist vor allem für Niedriglohnbetroffene und Sozialleistungsbeziehende groß. Die Koalition lässt sie weiter im Regen stehen. Wir erwarten nun mindestens ein schnelles weiteres Verfahren und die baldige Einführung der Mietpreisbremse. Im Bund kämpfen wir weiter für deren Verbesserung und für einen Mietenstopp.

PM, 21. Dezember 2021

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