Das börsennotierte Unternehmen Deutsche Wohnen will in Leipzig derzeit drei Wohnhäuser kaufen, alle in Sozialen Erhaltungsgebieten in Connewitz, Altlindenau, Kleinzschocher gelegen. In mindestens einem der Fälle werden Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt. Dagegen ist noch kein Schutzmechanismus eingezogen, obwohl es diesen per Gesetz geben können. Hinzu kommt, dass Deutsche Wohnen mit solchen Käufen an dem Ausbau seiner Marktmacht in Leipzig arbeitet.
Laut Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Konsequenzen der weiterhin geplanten Fusion der börsennotierten Immobiliengiganten Vonovia und Deutsche Wohnen bewirtschaftet letzteres in Leipzig mindestens 3.758 Wohneinheiten (zur Antwort: https://ratsinfo.leirpzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1019670) und hat damit seinen Bestand in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als verdoppelt. Laut einer Analyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die kürzlich in Leipzig vorgestellt wurde, verfügen börsennotierte Unternehmen und Fonds wie „Deutsche Wohnen“ in Leipzig inzwischen über 45.000 Wohnungen und folgen damit direkt hinter der kommunalen LWB (https://www.wemgehoertdiestadt.de/leipzig).
Mein Statement:
„Das Mindestmaß an Schutz für die nun betroffenen Mieter*innen könnte qua Lage im Milieuschutzgebiet der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sein. Diese Umwandlungen tragen erwiesenermaßen zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern gerade mit niedrigen Einkommen bei. Doch die Stadt hat bisher noch nicht mal versucht beim Land Sachsen eine Umwandlungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 4 Baugesetzbuch zu erwirken. Ohne dieses Instrument bleiben die Milieuschutzgebiete hinter ihren Möglichkeiten zurück!
Meine Fraktion hatte bereits im vergangenen Mai eine Anfrage an die Stadtverwaltung gerichtet und damit für die Nutzung des Instrumentes plädiert. Gleichwohl die Stadt seinerzeit klar bekundetet, “den Erlass einer Umwandlungsverordnung zeitnah beim Freistaat Sachsen zu ersuchen“ (zur Antwort: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016171), ist über ein Jahr später nichts passiert. Das Ersuchen an den Freistaat sei für Oktober/ November 2021 geplant, heißt es in einer Antwort auf eine neuerliche Anfrage (zur Antwort: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1019666).
Den Mieter*innen, die aktuell mit der Übernahme durch Deutsche Wohnen und der Aufteilung ihrer Hausgemeinschaften zu kämpfen haben, nutzt das nichts.
Die Stadt muss schneller agieren, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Auch außerhalb der Milieuschutzgebiete gibt es hier Möglichkeiten, wie den verlängerten Kündigungsschutz, mit dem Hürden für die gängige Entmietung nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen hoch gesetzt werden. Auch das vor kurzem in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz sieht Möglichkeiten vor um Mieter*innen stärker zu schützen. Sie müssen nur genutzt werden, und das unverzüglich!“
PM 03. August 2021