Derzeit flattern bei Mieter*innen, – auch der LWB – Mieterhöhungen ins Haus. Das trifft angesichts der Kostensteigerungen bei Energiepreisen und Lebenshaltungskosten besonders hart. Die LWB hatte auch in vergangenen Krisensituationen wie der Corona-Pandemie nicht auf dieses Möglichkeit verzichtet. Die Pandemie war genau wie die aktuelle inflationsbedingte soziale Krise insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen eine Zeit voller Existenzängste, Entbehrungen und zusätzlichem Stress. Ähnlich ist es derzeit: Preissteigerungen bei Lebensmitteln und erhöhte Abschläge für Strom und Wärmeversorgung belasten Rentner*innen, Alleinerziehende, Familien, Studierende besonders. Daran haben auch die Entlastungsmaßnahmen der Ampel, Einmalzahlungen und die mickrige Hartz-IV-Erhöhung bzw. Neulabelung als „Bürgergeld“ nicht grundsätzlich gerüttelt.
Bei den laufenden Mieterhöhungen handelt es sich um Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, verankert in 558 § BGB. Mieterhöhungen, die ohne Verbesserungen am Wohnstandard vorgenommen werden, weil das steigende Mietniveau nach Mietspiegel dies ermöglicht; und: sie schrauben mit an der Mietaufwärtsspirale.
Die Erhöhungen sind nicht schrankenlos möglich, sondern im Regelfall um 20 % in drei Jahren, in Leipzig gilt aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes die herabgesetzte Kappungsgrenze von 15 %.
Die LWB erhöht Mieten jährlich für 5000 bis über 6000 Wohnungen ihrer Bestände, in 2022 betraf dies 6.376 Wohneinheiten, davon bei ca. 65 % bis 20 € pro Monat und ca. 22 % bis 30 € pro Monat. Für das Jahr 2023 sind insgesamt 6.949 Mieterhöhungen vorgesehen (detailliert nachzulesen in der Antwort auf meine aktuelle Stadtratsanfrage).
Die LWB ist mit zirka 10 % Anteil an den Wohnungen nur ein Player auf dem Leipziger Wohnungsmarkt, auch Private nutzen diese Möglichkeit, Genossenschaften nur im beschränkten Maß. Die Genossenschaft Lipsia hat kürzlich angekündigt aufgrund der steigenden Betriebskosten in 2023 auf Erhöhungen der Kaltmiete zu verzichten.
Mit Mieter*innenvereinen und -initiativen fordert DIE LINKE grundsätzlich und insbesondere in Krisenzeiten einen Mietenstopp. Wenn die Nebenkosten steigen, soll zumindest bei der Kaltmiete Ruhe sein. Nicht zuletzt weil das Mietniveau in der Stadt sowieso nur eine Richtung kennt: Nach oben (vgl. Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Mietpreisentwicklung in Sachsen, wonach die Angebotsmieten in Leipzig 2021 um 4,3 % auf knapp 8 Euro gestiegen sind). In Berlin wurde ein solcher Mietenstopp bei den sechs landeseigenen Unternehmen für 750.000 Mieter*innen bis zum Ende des Jahres 2023 durchgesetzt. Ebenso gibt es ein Kündigungsmoratorium, wie es auch in der Corona-Pandemie bundesweit temporär galt. Die Einnahmeausfälle der Unternehmen müssen im Zweifelsfall durch den Landeshaushalt getragen werden. Insbesondere in Berlin wurde die Forderung des krisenbedingten Mietenstopps auch für private Vermieter*innen laut. Dies wäre nur mit einer Bundesregelung wirklich durchsetzbar. Trotz großen Tönen u.a. der SPD im Bundestagswahlkampf ist ein solcher Schritt unter der Ampel nicht vorgesehen.
Doch es gibt weitere kommunale Initiativen: In Potsdam macht ein Bürgerbegehren Druck für einen Mietendeckel beim kommunalen Wohnungsunternehmen. In Reaktion darauf friert das Unternehmen die Mieten bis Oktober 2023 ein, die Stadt verzichtet im Gegenzug auf die Abschöpfung von Gewinnen. (Vgl: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167780.wohnungspolitik-wohnungsgesellschaft-pro-potsdam-friert-mieten-ein.html)
Auf meine Frage ob die LWB erwägt aufgrund der soziale Härten von sich auf Mietspiegelmieterhöhungen zu verzichten, heißt es „Nein“. Die LWB verweist ausweichend auf Zahlungsverpflichtungen bei Versorgern (die nichts mit der Erhöhung der Kaltmiete zu tun haben) und auf vielfältige sozialpolitische Aktivitäten beim Sozialwohnungsbau, bei der Versorgung Wohnungsloser oder anderer prekärer Gruppen. Von sozialer Verantwortung für die Bestands-Mieter*innen ist nichts zu hören, sondern vom Druck, das auf dem Unternehmen lastet. Diese Sachverhalte gegeneinander auszuspielen ist nicht sachgemäß. Zudem ist die LWB eben kein privatwirtschaftliches Unternehmen sondern eine 100%ige Tochter der Stadt Leipzig und unterliegt damit politischen Leitlinien.
Die Diskussion über Ausrichtung und Anforderungen an ein kommunales Wohnungsunternehmen muss in der Stadtgesellschaft geführt werden.
Einen Aufschlag für eine solche Debatte stellt übrigens der Antrag „Südvorstadt für alle“ des Stadtbezirksbeirat Süd dar. In diesem geht es um ein Modellprojekt für KdU-fähigen und sozialen Wohnraum sowie für eine behutsame, klimaangepasste Sanierung in drei LWB-Objekten.
Auch unser Vermieter ha ohne Grund die Mieten erhöht, obwohl sie wissen, wie schlecht es uns momentan geht. Wir werden einen Anwalt für Mietrecht beauftragen, der uns dabei hilft. Da merkt man, dass die Mieterhöhungen uns nur vertreiben wollen. Nicht mit mir!
Ja. Beratung ist wichtig und gut! Macht sicher auch der Mieterverein, dazu muss mensch da aber Mitglied sein.