Bei einem Polizeieinsatz gegen eine Spontan-Ansammlung von Menschen am 15. Januar 2015 war es aufgrund von Sachbeschädigungen zur Beschlagnahmung von Handys und Laptops gekommen. Insgesamt waren 150 Handys, Vermummungsgegenstände und weiteres elektronisches Equipment einkassiert worden.
In Antwort auf meine erste Anfrage wurde neben den Telefonen, SD-Karten, SIM-Karten, iPods etc. jedoch keine Laptops aufgeführt. Diesbezüglich korrigiert sich das Sächsische Innenministerium in Antwort auf meine Nachfrage. Demnach wurden drei Laptops sichergestellt und beschlagnahmt, was durch einen „Bürofehler seitens der Polizeidirektion Leipzig“ in Beantwortung der ersten Anfragen vergessen worden sei.
Zudem ließ sich durch die Antwort auf die Nachfrage herausfinden, dass die elektronischen Geräte „mit einer speziellen Software“ ausgelesen wurden. Bei 63 Handys bzw. den zugehörigen SIM-Karten war dies allerdings aufgrund diverser Widrigkeiten (aktivierte Sperrcodes, fehlende Akkus, keine Möglichkeit zur Stromversorgung, Zurücksetzung in den Werkszustand, keine geeignete Software zur Auslesung des Geräts) nicht möglich.
Die Auswertung der Daten (sowohl Fotos und Videos als auch Verbindungsdaten und SMS) erfolgt im Rahmen der Ermittlungen gemäß den §§ 160 und 161 StPO. Dabei wurden „Kriterien festgelegt, um datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen“. Was auch immer das bedeuten mag….
Bis 10. März wurden 59 Handys von insgesamt 150 wieder herausgegeben. Die 63 nicht auslesbaren Geräte – und weitere 28 – sind auch weiterhin in Gewahrsam der Polizei. Was damit geschieht und wann hier eine Herausgabe bevorsteht, ist nicht klar.
Gegen 194 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall eingeleitet wie auch gegen unbekannte Personen. Es wird von einer „mittäterschaftlichen Begehung“ dieser Straftat ausgegangen.
Heißt also warten was die Ermittlungen bringen. Von Teilnehmer*innen wurde bekanntermaßen bekundete, dass bei weitem nicht die gesamte Versammlung, die aus Anlass des Gedenkens an den ermordeten Khaled stattgefunden haben soll, unfriedlich gewesen ist. Ob die pauschale Beschlagnahmung von elektronischen Geräten aller festgesetzten Personen wirklich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, ist fragwürdig.
Die Grünen im Sächischen Landtag haben mittlerweile einen Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Beschlagnahme von Mobiltelefonen und Laptops eingefordert.
>>> Nach Beschlagnahme bei Spontandemonstration: Leipziger Polizei verzweifelt angeblich am Auslesen von 63 Handys (Netzpolitik, 27.3.2015)