LINKE mit Integrationsgesetz für Sachsen – gleichberechtigte Teilhabe für alle, die hier leben

Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hat einen eigenen Entwurf eines Integrationsgesetzes für Sachsen (Parlaments-Drucksache 6/13768) in den Landtag eingebracht.
Gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden Rico Gebhardt umreiße ich Ziele und Inhalte des Gesetzes:

„Der Gesetzentwurf dient der verbindlichen gesetzlichen Festlegung von Zielen und Grundsätzen erfolgreicher Integrationspolitik in Sachsen. Wir treten ein für das bundesweite Gestalten von Einwanderung und das Schaffen von Rechtsansprüchen für Integration und wollen jetzt auf Landesebene mit diesem Teilhabe-Gesetz in unserem eigenen Bundesland den bestmöglichen Rahmen für eine Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an unserer Gesellschaft schaffen – im Interesse von Alteingesessenen und Neuhinzugekommenen gleichermaßen. In einer Zeit, in der fast nur noch von Abschottung und Abschiebung geredet wird, wollen wir der Bevölkerung eine wirkliche Alternative bieten: ein offenes und freundliches Miteinander, das Konflikte nicht verdrängt, sondern ihre Lösung produktiv für die gesamte Gesellschaft macht.

Ziel ist es, Menschen mit Migrationshintergrund Chancengleichheit, Akzeptanz, gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und Freiheit von jeder Form von Rassismus und Diskriminierung zu bieten. Dabei weiten wir auch den der gegenwärtigen Hysterie geschuldeten Tunnelblick, der nur noch Geflüchtete sieht – tatsächlich kommt ein Großteil der Zuwanderung aus anderen EU-Ländern. Über die Erfolgsaussichten im Parlament geben wir uns angesichts dessen gegenwärtiger Zusammensetzung keinen Illusionen hin. Uns geht es vorrangig darum, einem Ministerpräsidenten, der der Angst nach dem Munde redet, die besseren Traditionen Sachsens entgegenzusetzen, die von Weltoffenheit geprägt sind. Und damit die gesellschaftliche Debatte in Sachsen wieder nach vorn zu bringen.“

Juliane Nagel, migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion, erläutert die praktischen Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes:

„Integration ist für uns eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser Integrationsbegriff setzt auf die Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Migrationshintergrund, auf ein inklusives „Wir, die hier leben“. Deshalb wollen wir die Strukturen des Staates interkulturell öffnen und vom Land bis zu den Kommunen die Beteiligung der Migrantinnen und Migranten klar ordnen und institutionell garantieren.

Dazu ist unter anderem vorgesehen, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöht wird und öffentliche und sonstige Stellen ihre Handlungsfähigkeit im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund stärken. Zudem richten Landkreise und kreisfreie Städte Kommunale Integrationszentren ein, die auf Grundlage eines eigenen Integrationskonzeptes Angebote im Bereich Bildung und Erziehung unterstützen und die auf das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote kommunaler und freier Einrichtungen und Ämter, sowie des Ehrenamtes koordinieren.

In Landkreisen, Kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten werden Kommunale Migrationsräte gebildet, sowie im für Integration und Migration zuständigem Staatsministerium ein Sächsischer Migrationsrat. Der Sächsische Migrationsrat berät die Staatsregierung bei allen Fragen und Angelegenheiten, die Integration und Migration betreffen, und ist unabhängig. Die Kommunalen Migrationsräte beraten und unterstützen die kommunalen Vertretungskörperschaften und Verwaltungen.

Weiter werden kommunale Migrationsbeauftragte sowie ein sächsischer Migrationsbeauftragter ernannt. Damit wird das Amt des „Ausländerbeauftragten“ zeitgemäß weiterentwickelt, wie es sich eigentlich auch die Koalition vorgenommen, aber bisher nicht auf den Weg gebracht hat. Eine solche Migrationsbeauftragte entwickelt Konzepte, Strategien und Maßnahmen zur erfolgreichen Integration sowie zum Abbau von Benachteiligungen und Integrationshemmnissen. Dazu gehören auch Unterstützung und Beratung von Landtag und kommunalen Migrationsbeauftragten sowie Beteiligung an Gesetzes-, Verordnungs- und anderen Vorhaben, die die Ziele dieses Gesetzes betreffen.

Der Freistaat soll die zusätzlichen Aufgaben, die den Kommunen zugewiesen werden finanzieren. Außerdem wollen wir eine Integrationspauschale schaffen, mit der die notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur im Zusammenhang mit der Aufgabe der Integration refinanziert werden sollen. Jährlich soll den Kommunen auf diesem Weg 50 Millionen Euro ausgezahlt werden.

Der Freistaat finanziert auch gezielt Projekte / Angebote freier Träger zur Integration und zur Verbesserung des Zusammenlebens in Vielfalt. Fazit: Unser Integrationsgesetz-Entwurf unterliegt nicht dem vagen Motto: Wir schaffen das – irgendwie, sondern stärkt sehr konkret die Basis von Integration. Nicht über die Köpfe der vielen engagierten Menschen unterschiedlichster Herkunft hinweg, sondern mit ihnen. Schließlich ist der Inhalt des Gesetzes das Ergebnis eines intensiven Dialoges mit vielen Beteiligten und Betroffenen, wofür wir mit diesem Gesetzentwurf Dank sagen.“

Pressemitteilung, 20. Juni 2018

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