Erneut hat sich ein gegen Linke richtendes Ermittlungsverfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch) in Luft aufgelöst. Laut Presseberichten waren 14 Personen aus Leipzig von diesem Ermittlungsverfahren betroffen.
Diese wurden verdächtigt, konzertiert Gewalt gegen Neonazis verabredet und ausgeübt zu haben. Ein Verdacht, der sich allerdings nach drei-jähriger Ermittlung wieder einmal in Luft auflöste. Um die Dimension der Überwachung im Zuge des Ermittlungsverfahrens in Erfahrung zu bringen, habe ich eine Kleine Anfrage (Drs 6/7074) an den Sächsischen Innenminister gerichtet und kommentiere:
„In ihrem Ermittlungseifer hat die sächsische Justiz ein weiteres Mal übers Ziel hinaus geschossen. Nicht nur wurden 14 Personen offenbar willkürlich unter Verdacht gestellt, eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet zu haben. Wie es der § 129 Strafgesetzbuch ermöglicht, wurden nicht nur die betroffenen Personen, sondern auch hunderte Unbeteiligte umfassenden Überwachungsmaßnahmen unterzogen. In einer noch nicht eingrenzbaren Dimension wurde die Telekommunikation eines großen Kreises von Menschen registriert und ausgespäht. Auch die 2014 entdeckte und dann von Unbekannten deinstallierte Kamera in einem leer stehenden Haus in der Simildenstraße in Leipzig-Connewitz scheint diesem Ermittlungsverfahren zuzuordnen zu sein.
Der § 129 Strafgesetzbuch ist und bleibt ein Schnüffelparagraph. Wie bereits bei der vermeintlichen Antifa-Sportgruppe, gegen die das Verfahren nach vier Jahren im Jahr 2014 eingestellt wurde, muss nun seitens der Justiz nach monatelanger Ausspähung eingestanden werden, dass die „kriminelle Vereinigung“ ein Hirngespinst war. Es bleibt dabei: Der § 129 Strafgesetzbuch muss abgeschafft werden. In den letzten Jahren wurde lediglich 5 Prozent der diesbezüglichen Ermittlungsverfahren zur Anklage gebracht, lediglich 1 Prozent führte zur Verurteilung.
Von der Staatsregierung erwarten wir nun aussagekräftige Antworten.“
Pressemitteilung, 21. November 2016