„Leipziger Polizei liefert Abhandlung über Frauenbild im Islam“ – Nur warum?

Der epd berichtete über die Leipziger Polizei:

„Leipziger Polizei liefert Abhandlung über Frauenbild im islam“

Dort heißt es unter anderem:

Die Leipziger Polizei hat am Montag mit einer ungewöhnlichen Pressemitteilung für Aufsehen gesorgt. Unter der Überschrift „Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34“ wird ein Fall häuslicher Gewalt bei einem syrischen Ehepaar zum Anlass genommen, in einer längeren Abhandlung über das vermeintliche Frauenbild im Islam zu philosophieren. Da heißt es unter anderem, abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums wende ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräume.

Autor der Zeilen ist nach Angaben von Polizeipressesprecher Uwe Voigt der Leiter des Direktionsbüros der Polizeidirektion Leipzig, Andreas Loepki. Loepki wollte mit dem Text „ein bisschen in die Tiefe gehen“, sagte Voigt dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Pressestelle sei grundsätzlich bemüht, ihre Pressemitteilungen nicht im üblichen Beamtendeutsch zu schreiben. „Da hat er sich etwas einfallen lassen.“ Die Grundgesetzartikel 3 und 4 betreffen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit. Aus der Koransure 4, Vers 34 wird abgeleitet, dass Männer über den Frauen stehen.

In Folge dessen wurde ich nun um ein Statement gebeten:

Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit soll Ermittlungsergebnisse und weitere Fakten objektiv darstellen. Wenn der Polizeisprecher darüber hinaus „Themen vertiefen“ und „sich etwas einfallen“ lassen will, dann kann er das gerne tun – allerdings im Rahmen privater Publikationstätigkeit, etwa mittels eines persönlichen Blogs. In offiziellen Äußerungen der Polizei ist jedoch weder Platz für Mutmaßungen wie jene, dass solche Fälle „wohl tagtäglich“ und auch „andernorts in Deutschland“ vorkämen, noch für persönliche politische Meinungsbekundungen einzelner Beamter.

Der geschilderte Fall ist erschreckend und zeigt, dass häusliche Gewalt nach wie vor ein schwerwiegendes Problem ist. Ich hoffe, dass der Täter wirksam zur Verantwortung gezogen wird und die Betroffene nun Schutz und Beratung erhält. Häusliche Gewalt kommt indes in der gesamten Gesellschaft vor und lässt sich mittels pauschaler islamophober Anwürfe, wie der Polizeisprecher sie erhebt, nicht als Problem erfassen. Selbstverständlich müssen auch die Opfer von Tätern mit anderen Sozialisationshintergründen zur Offenheit ermutigt, beraten und unterstützt werden, und auch diese Verbrechen sind konsequent zu verfolgen. Es bleibt die Aufgabe der Politik und nicht der Polizei, staatliche Behörden und die Zivilgesellschaft in die Lage zu versetzen, das zu leisten.“

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