Haushaltsverhandlungen im Sächsischen Landtag… was braucht’s bei Migration/ Asyl, Wohnen und Justiz?

Haushaltsverhandlungen sind wichtig, denn da wird die Kohle verteilt. Derzeit steht im Sächsischen Landtag der Haushalt für die kommenden zwei Jahre, 2023/2024 zur Debatte. Er wird auch Doppelhaushalt genannt.

Gleichzeitig sind Haushaltsverhandlungen unglaublich zäh, denn es gilt, zahlreiche Tabellen zu wälzen. Gegliedert ist der Haushalt in den Gesamtplan sowie in die verschiedenen und für die praktische Arbeit wichtigeren Einzelpläne. Jedes Ministerium hat einen Einzelplan, aber auch der Landtag erhält einen, genauso wie der Landesrechnungshof oder die Sächsische Datenschutzbeauftragte. Hier gibt es eine Liste aller Einzelpläne für den Doppelhaushalt 2023/2024 auf der Website des sächsischen Finanzministeriums.

Die Regierung aus CDU, Bündnis90/ Die Grünen und SPD hinterlässt in ihrem Haushaltsentwurf zahlreiche Leerstellen. Die Linksfraktion kritisiert vor allem, dass der Haushaltsentwurf der Koalition die sozialen Belastungen dieser Zeit und infolge der niedrigen Löhne nicht ausreichend berücksichtigt (https://www.linksfraktionsachsen.de/politik/haushalt/).

In den kommenden Wochen bis zur Landtagssitzung am 19./ 20. Dezember 2022 wird der Haushaltsentwurf der Regierung im Landtag besprochen. Die Fraktionen haben die Gelegenheit, ihn noch per Antrag zu ändern. Diese Änderungsanträge zu den von mir verantworteten Themen Wohnen, Asyl, Justiz und Drogen habe ich für die Fraktion DIE LINKE eingebracht (beim Anklicken der Überschriften erscheint eine Erläuterung ;)

Asyl

Zuschüsse an freie Wohlfahrtsverbände für die Asylverfahrensberatung

Wir fordern: 300.000 Euro für 2023 / 400.000 Euro für 2024

Unsere Begründung: Die bevorstehende Förderung einer Asylverfahrensberatung in Sachsen durch Bundesmittel setzt Eigenmittel für die freien Träger in Höhe der veranschlagten Summe voraus. Diese können angesichts ihrer Höhe die Träger nicht erbringen, sodass zu befürchten ist, dass sich kein Träger für die Asylverfahrensberatung finden wird. Es liegt im gesamtstaatlichen Interesse, dass das vom Bund finanzierte Beratungsangebot durch die Länder kofinanziert wird. Die Finanzierung muss sich von 2023 auf 2024 erhöhen, da auch der Bund die Fördersumme erhöhen wird.

Etablierung eines Clearingverfahrens besonders schutzbedürftiger Geflüchteter

Wir fordern: 1,5 Millionen! Jeweils für 2023/ 2024

Unsere Begründung: Wir wollen die Etablierung eines professionellen Clearingverfahrens in den Aufnahmeeinrichtungen zwecks Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen fördern. Dazu braucht es eine Stelle mit 40h/Woche pro Aufnahmeeinrichtung auf Grund des herausgehobenen Arbeitsaufwandes. Mit umfasst sind Ausgaben für Bürounterhalt, Sprachmittlung etc.

Streichung von Abschiebehaft aus dem Haushalt

Wir fordern: 10 Millionen pro Jahr einzusparen!

Unsere Begründung: Die finanziellen Aufwendungen für den Betrieb des Abschiebeknastes in Dresden und die Inhaftierung von Geflüchteten in Abschiebeknästen in anderen Bundesländern wollen wir streichen. Abschiebehaft ist Haft ohne Straftat und ein in jeglicher Hinsicht der Menschenwürde widersprechendes Mittel. In der Anwendung des Rechts kommt es zudem zu erheblichen, systematischen Mängeln. So waren 50 Prozent der Mandant:innen des Rechtsanwalts Peter Fahlbusch in Abschiebehaft rechtswidrig inhaftiert. Ein solches System darf nicht gefördert werden!

Erhöhung der Ausgaben für die Arbeit von Vereinen, Verbänden, Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen sowie inflationsbedingte Erhöhung der Förderung für kommunale Integrationsarbeit und Flüchtlingssozialarbeit

Wir fordern: 15 Millionen! Zusätzlich zu den jeweils für 2023 und 2024 bereits bereitgestellten, 13,5 Millionen Euro fordern wir für jedes Jahr 1,5 Millionen Euro mehr

Unsere Begründung: Wir wollen das Budget für Teil 1 der Integrativen Maßnahmen um je 1,5 Millionen Euro auf zirka 15 Millionen erhöhen, damit mehr Träger einbezogen werden können. Außerdem sollen Tarifanpassungen und Preissteigerungen refinanziert werden können. Mit Teil 1 der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ können sich Vereine bewerben, um Projekte umzusetzen. Diese sollen der Integration geflüchteter und migrierter Menschen dienen.

Eine 10%-tige Steigerung der Förderung wollen wir auch im Bereich der Kommunalen Integrationsarbeit (u.a. die so genannten KiK-Stellen) und bei der Flüchtlingssozialarbeit ermöglichen.

Zuschüsse für die Förderung berufsbezogener Grundbildung für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge

Wir fordern: 4 Millionen Euro für 2023 / 9,85 Millionen Euro für 2024

Unsere Begründung: Die Regierung will das Förderprogramm (Teil 5 der Richtlinie Integrative Maßnahmen) auslaufen lassen. Wir wollen es erhalten.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis90/Die Grünen und SPD heißt es auf Seite 8:  Die Möglichkeiten der nachholenden Schulbildung sollen in Sachsen lebenden Menschen aus anderen Ländern ebenso offen stehen wie deutschen Bürgerinnen und Bürgern.“

Hierzu gibt es das Bildungsprogramm Ü18 (Curriculum für den Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Erwachsene mit Migrationshintergrund ohne oder mit stark unterbrochener Bildungslaufbahn, Teil 5 der Richtlinie Integrative Maßnahme). Die Mittel für dieses Programm schmelzen sukzessive ab und sollen 2024 ganz eingestellt werden.
Die nachholende Schulbildung für volljährige Geflüchtete ohne oder mit nicht anerkanntem Schulabschluss ist essentieller Bestandteil der Integration sowie Fachkräftegewinnung und soll daher erhalten bleiben und perspektivisch mit der Fachkräfterichtlinie verzahnt werden.

Finanzierung der landesweiten elektronischen Gesundheitskarte 

Wir fordern: 10 Millionen! Jeweils für 2023/2024

Unsere Begründung: Die Landesregierung sitzt es aus, wir wollen endlich den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung für gestattete und geduldete Menschen auch in den ersten 18 Monaten nach Einreise – kurz denen, die den leistungsrechtlichen Regelungen der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz unterfallen, sicher stellen. Damit wird dem öffentlichen Auftrag, eine effiziente Gesundheitsversorgung sicherzustellen, nachgekommen. Zudem ist Bürokratieabbau zu erwarten.

Einführung Clearingstellen und Anonymer Behandlungsschein

Wir fordern: 700.000 Euro für 2023 / 1,4 Millionen Euro für 2024
Unsere Begründung: In Sachsen leben mehrere Tausend Menschen, die durch fehlende Krankenversicherung keinen oder nur unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Mit der Etablierung eines Anonymen Behandlungsscheins kann die Gesundheitsversorgung für diese Gruppe gewährleistet werden. In einzurichtenden Clearingstellen soll der Behandlungsschein ausgegeben werden und Patient*innen bei der möglichen (Wieder-)Aufnahme eines regulären Krankenversicherungsverhältnisses und gegebenenfalls bei der Suche nach dem zuständigen Kostenträger unterstützt werden. Das Budget umfasst eine landesweite Clearing-Stelle mit mobilem Clearing-Angebot und die Vergabe von Anonymen Behandlungsscheinen mit 1 Ärzt*in, 2 Sozialarbeiter*innen, 1 Projektkoordination, 1 Verwaltungskraft und 2 BuFdi-Stellen.

 

Wohnen

Förderung von housing first auch in Dresden

Wir fordern: 250.000! Zusätzlich zu den jeweils für 2023 und 2024 bereits bereitgestellten, 150.000 Euro fordern wir für jedes Jahr 100.000 Euro mehr
Unsere Begründung: Im vergangenen Doppelhaushalt haben wir als Linksfraktion erfolgreich eine Förderung von housing-first-Projekten in Sachsen als innovative Modelle der Beendigung von Wohnungslosigkeit beantragt. Mittels housing first können Wohnungslose schnell und ohne Bedingungen eine eigene Wohnung beziehen und bekommen eine soziale Betreuung zur Seite gestellt. Bisher wird dieses Instrument, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, nur in Leipzig finanziert. Wir wollen, dass auch Dresden diesen Weg gehen kann.

Zuweisungen zum Abbau der kommunalen Wohnungsbaualtschulden aus DDR-Zeiten

Wir fordern: 25 Millionen! Jeweils für 2023/ 2024
Unsere Begründung: Auf den kommunalen Wohnungsunternehmen in Sachsen liegen nach Angaben des VDW noch rund 445 Millionen Euro Verbindlichkeiten aus DDR-Zeiten. Es handelt sich um „schuldlose Schulden“, die die öffentlichen Unternehmen weiterhin aus den Mieteinnahmen tilgen müssen. Die Schulden hemmen Investitionen und können im schlimmsten Fall zur Privatisierung von Wohnungsbeständen führen.<br>Die Altschulden stammen vor allem aus Krediten, mit denen die DDR-Staatsbank das sozialistische Wohnungsbauprogramm finanzieren und Mieten quersubventionieren sollte.
Statt diese eher virtuellen Verbindlichkeiten 1990 per Einigungsvertrag zu streichen, wie in anderen Branchen geschehen, wurden sie auf die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften übertragen. Die Tilgungsraten fließen seitdem an die Deutsche Kreditbank.
Wir wollen mit dem Jahr 2023 mit der Entschuldung beginnen!

Zuschüsse zur Förderung von innovativen Vorhaben zur Schaffung eines klimaneutralen Wohngebäudebestandes

Wir fordern: 50 Millionen! Jeweils für 2023/ 2024. Regierung: stellt nur 1 Million für 2024 bereit!
Unsere Begründung: Fast die Hälfte der Gebäude in Deutschland finden sich in den untersten Energieeffizienzklassen F-H wieder. Um die gleiche<br>Raumtemperatur wie in einem Gebäude einer besseren Energieeffizienzklasse zu erreichen, muss man also wesentlich mehr heizen.<br>Bewohnt werden energetisch schlechte Gebäude besonders häufig von Menschen mit einem geringen Einkommen. Die existierende Modernisierungsumlage mit der energetische Sanierungen und Modernisierungen vorangetrieben werden sollen, ist eine Fehlkonstruktion. Sie ist oft intransparent, stellt keine Anforderung an die Energieeinsparung, wodurch ineffektive Maßnahmen begünstigt werden, und treibt die Mieten in die Höhe. Die Konsequenz: einkommensschwache Mieterinnen und Mieter stehen vor einem Dilemma. Wird energetisch saniert, wird die Miete für sie unbezahlbar. Wird nicht saniert, werden die Nebenkosten unbezahlbar. In Sachsen bedarf es daher massiver Investitionen in die Schaffung eines klimaneutralen Wohngebäudebestandes, denn nur klimaneutrale Wohnungen sind langfristig auch bezahlbare Wohnungen. Die eine Millionen im Entwurf der Staatsregierung sind da sogar noch weniger als ein Feigenblatt.

Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau

Wir fordern: 10 Millionen mehr! Jeweils für 2023/2024.

Unsere Begründung: Die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum soll mit Zuschüssen für Baukostenerhöhungen und zur Kompensation von Zinssteigerungen ausgestattet werden, um den Sozialwohnungsbau insbesondere in der Stadt Dresden überhaupt wieder zu ermöglichen.</p>


Aufbau einer Landeswohnungsbaugesellschaft
Wir fordern:26,25 Millionen für 2023 / 52,5 Millionen für 2024

Unsere Begründung: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, ein Menschenrecht. Mit einer Wohnungsbaugesellschaft könnte der Freistaat kommunale Wohnungen sichern und neue Bestände aufbauen. Viele Kommunen können dies nicht aus eigener Kraft stemmen, wohl aber der Freistaat mit seinen finanziellen Ressourcen. Dazu soll Sachsen landeseigene Grundstücke nutzen, selbst Grundstücke ankaufen und die Städte und Gemeinden bei der Planung, dem Bau und der Sanierung von Wohnungen unterstützen. Die Landes-Wohnungsbaugesellschaft soll zudem in Not geratene kommunale Wohnungsunternehmen erwerben beziehungsweise sich unmittelbar an diesen Kommunalunternehmen beteiligen.

Justiz

Keine Kürzung bei Vollzug in freien Formen

Wir fordern: plus 120.000 Euro und 100.000 Euro
Unsere Begründung: Der Strafvollzug in freier Form gehört zu den Vorzeigeprojekten innerhalb der sächsischen Justiz und befindet sich seit einigen Jahren mehr oder weniger in der Phase der Etablierung. Es bleibt festzustellen, dass es innerhalb der Justizvollzugsanstalten immer noch viele Vorbehalte gegenüber dieser Art des Strafvollzuges gibt. Deswegen scheint es notwendig, mehr Bereitschaft zu wecken, jugendliche Straftäter in freier Form unterzubringen. Es ist aus diesem Grund nicht gerechtfertigt hier eine Kürzung vorzunehmen.


Einführung Modellprojekt Beratungs- und Unterstützungsangebot für Geflüchtete und Asylsuchende im Justizvollzug

Wir fordern: 100.000 Euro! Jeweils für 2023 und 2024
Unsere Begründung: Zum 1. Januar 2021 waren zirka ein Viertel der in den sächsischen JVA inhaftierten Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Für diese Gruppe, insbesondere die der Geflüchteten, bedarf es kontinuierlicher und professioneller Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die aufenthaltsrechtliche Sondersituation und die Inhaftierung stellen besondere Herausforderungen dar. Die bisherigen spezifischen Angebote, wie in Regis-Breitingen oder Leipzig, werden in der Regel ehrenamtlich betrieben. Mit dem Modellprojekt soll erprobt werden, ob es perspektivisch ein hauptamtliches Angebot pro JVA/ JSA geben sollte. Finanzierung: 1 VzÄ für Beratung, Fahrt- und Übersetzungskosten.

Keine Kürzung für Seelsorgebetreuung und externe Suchtberatung von Gefangenen
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Wir fordern: 910.000 Euro für 2023 / 810.000 für 2024
Unsere Begründung: Eine Zunahme der Beratungs- und Betreuungsbedarfe, u. a. in der Suchtberatung, ist sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch in den JVA zu beobachten. Aus diesem Grunde ist es nicht zu verantworten, dass für 2023/24 Kürzungen vorgesehen sind. Außerdem ist es notwendig einzukalkulieren, dass Tariferhöhungen und Preissteigerungen auch für externe, in den JVA tätige Fachkräfte zu berücksichtigen sind. Wir schlagen auch hier 10 % drauf, für Tarifanpassungen und Preissteigerungen.

Verpflegungssätze für Gefangene an Inflation anpassen

Wir fordern: plus 2,7 Millionen in 2023 und 2024
Unsere Begründung: Der Verpflegungssatz für Gefangene soll von 3,50 Euro auf 6 Euro erhöht werden. Dies entspricht einer Näherung an den durchschnittlichen Verpflegungssatz der sächsischen Krankenhäuser. Die Verpflegung darf kein zusätzliches Strafübel darstellen. Eine gute und gesunde Ernährung ist zudem ein Beitrag zur Gesundheitsförderung. Nicht zuletzt soll trotz der inflationsbedingten Preissteigerungen auch für Lebensmittel eine ausreichende und gesunde Ernährung gewährleistet werden.

Taschengeld, Finanzielle Anerkennung für Gefangene und Gefangenen- und Entlassenenfürsorge an Inflation anpassen

Wir fordern:  plus jeweils 60.000 Euro 2023 und 2024
Unsere Begründung: Die Vergütung der Gefangenen wird inflationsbedingt um 10 % erhöht. Dies ist vor dem Hintergrund der Erhöhung der Einkaufspreise der Anstaltskaufmänner unabdingbar.

Drogen- und Suchtberatung

Psychosoziale Beratungsangebote stärken

Wir fordern: 3,8 Millionen! Jeweils für 2023/2024
Unsere Begründung: Wer hilfe braucht, soll sie auch schnell bekommen! Die Belastungen infolge der Corona-Pandemie wie auch Folgen, die durch den Krieg in der Ukraine verursacht sind, haben auch in Sachsen zu einer drastisch gestiegenen Nachfrage bei den Angeboten der Psychiatrie und Suchthilfe geführt.
Wir wollen die Suchtberatungs- und Behandlungsstellen stärken und Mehrkosten durch Tarifanpassungen und Preissteigerungen auffangen, Angebote zur Beschäftigung und Teilhabe stärken und auch mit Blick auf die Cannabislegalisierung neue Präventions- und Beratungsangebote fördern.

Einstweilige Verfügung gegen das Compact-Magazin

Im folgenden möchte ich die Pressemitteilung der Kanzlei Eisenbahnstraße dokumentieren, in der es um die einstweilige Verfügung gegen „Compact“ geht:

Mit einer Entscheidung vom 03.05.2021 untersagt das Landgericht Leipzig dem Compact-Magazin einstweilig die falsche Berichterstattung über die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (DIE Linke).

Seit mehreren Wochen thematisiert das Compact-Magazin strategisch vermeintliche linke Straftaten im Rahmen seiner Veröffentlichungen. Dabei werden auch immer wieder Personen, die weder Beschuldigte noch in irgendeiner Art und Weise mit den vermeintlichen Taten in Verbindung stehen, durch das Compact-Magazin mit diesen in Verbindung gebracht, um ein „linkes Netzwerk“ herbeizuschreiben, welches angebliche linke Straftäter unterstütze.

Mit einem Beitrag über die sächsischen Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (DIE Linke) versuchte das Compact-Magazin eine Verbindung zwischen der Abgeordneten und einem Beschuldigten herzustellen und Frau Nagel damit in die Nähe von mutmaßlichen Straftaten zu rücken. Ziel dieser infamen Strategie ist die Diffamierung und Delegitimation linker parlamentarischer Politik.

Mit Beschluss vom 03.05.2021 untersagte das Landgericht Leipzig dem Compact-Magazin nunmehr, diese Behauptungen über unsere Mandantin zu verbreiten. Dem Compact-Magazin ist es nicht gelungen, die in ihrem Beitrag als Tatsachen dargestellten Verbindungen von Frau Nagel zu Beschuldigten zu belegen. Vielmehr wurde offenbar, dass das Compact-Magazin Gerüchte und Informationen vom Hören-Sagen in ihren Veröffentlichungen über unsere Mandantin als Tatsachen darstellt. Eine beliebte Strategie von politischer Meinungsmache. Besonders interessant im Fall unserer Mandantin ist, dass sich das Compact-Magazin nicht nur eidesstaatlicher Versicherungen von Personen der rechten Szene, eine davon ein verurteilter Gewalttäter, bedient, sondern auch angibt, das habe ein namentlich benannter Ermittler des LKA Sachsen bestätigt – eine Behauptung, der das Landgericht Leipzig wenig Glaubhaftigkeit zumisst.

„Die Verteidigung im Verfahren um Lina E. hat bereits mehrfach gegenüber der Generalbundesanwaltschaft und dem sächsischen Datenschutzbeauftragten moniert, dass Daten über die Beschuldigten in diesem Verfahren durch das LKA Sachsen durchgestochen werden. Jetzt haben wir sogar die Information, dass sich das Compact-Magazin, neben der WELT das Medium, das am aggressivsten Ermittlungsergebnisse aus dem Verfahren gegen Lina E. veröffentlicht, sich auf Beamte des LKA Sachsen bezieht und diese sogar namentlich benennt.“ teilt Rechtsanwalt Alexander Hoffmann mit. Rechtsanwalt Jonas Runge ergänzt „Die Entscheidung des Landgerichts Leipzig ist ein starkes Signal der sächsischen Justiz, dass eine haltlose Diffamierung von rechts nicht widerspruchslos hingenommen werden muss.“

Unsere Mandantin Juliane Nagel ist erleichtert über diesen Erfolg gegen die gegen sie gefahrene Diffamierungskampagne:

„Die erste Etappe gegen die Lügenpropaganda des Compact-Magazins ist geschafft. Das rechte Blatt hat in den letzten Tagen eine regelrechte Hetzkampagne gegen mich angestoßen, wohl um seine Verkaufszahlen zu steigern. Ihre Lügen basieren auf zweifelhaften Aussagen von verurteilten Neonazis. Es zeigt sich wieder mal, dass es sich lohnt gegen die Stimmungsmache von Faschisten vorzugehen.“

„Leipziger Polizei liefert Abhandlung über Frauenbild im Islam“ – Nur warum?

Der epd berichtete über die Leipziger Polizei:

„Leipziger Polizei liefert Abhandlung über Frauenbild im islam“

Dort heißt es unter anderem:

Die Leipziger Polizei hat am Montag mit einer ungewöhnlichen Pressemitteilung für Aufsehen gesorgt. Unter der Überschrift „Artikel 3 und 4 Grundgesetz vs. Sure 4:34“ wird ein Fall häuslicher Gewalt bei einem syrischen Ehepaar zum Anlass genommen, in einer längeren Abhandlung über das vermeintliche Frauenbild im Islam zu philosophieren. Da heißt es unter anderem, abgesehen vom allgemein rückständigen Frauenbild in weiten Gesellschaftsteilen des arabischen Sprachraums wende ein Muslim die Gewalt gegen seine Ehefrau nicht zuletzt auf religiöser Basis an, auch wenn ihm der Koran hierbei kein schrankenloses Züchtigungsrecht einräume.

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