Landtagsmehrheit will kommunale Wohnungsfirmen nicht von Altschulden befreien – wie sollen diese investieren?

Sachsens kommunale Wohnungsunternehmen leiden unter einer Schuldenlast von etwa einer halben Milliarde Euro. Diese rührt aus der Zeit der Wiedervereinigung. Im Einigungsvertrag wurden die volkseigenen Wohnungsbestände mit den Schulden an die Kommunen übertragen. Bislang fehlt vom Bund eine Entschuldungsinitiative. Die Linksfraktion forderte im Landtag einen Fonds (Drucksache 7/14878) nach dem Vorbild von Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Land stellt seit 2021 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung, um Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft von Verbindlichkeiten zu befreien. Mein Statement:

„Auch 33 Jahre nach der politischen Wende sind viele Ungerechtigkeiten sichtbar, darunter die Altschulden, die auf den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen im Osten lasten. Sie belasten die Unternehmen und die kommunalen Haushalte, verhindern Investitionen und führen im schlimmsten Fall zu Privatisierungen. Sie entstanden durch einen beispiellosen Akt der Bereicherung westdeutscher Banken zunächst am Volksvermögen der DDR und dann zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es ist bezeichnend, dass die Koalition und die extreme Rechte im Landtag keine Gerechtigkeit wollen und unseren Antrag ablehnten.

Die Altschulden hätten niemals entstehen müssen. Sie haben den Neustart der Wohnungswirtschaft im Osten massiv behindert und belasten sie noch heute! Mit einem Entschuldungsfonds könnten wir den Kommunen und ihren Wohnungsunternehmen sofort und unkompliziert helfen und sie vor allem in die Lage versetzen, die Wohnungsbestände fit zu machen – für den barrierefreien, altersgerechten Umbau, für familienfreundliche Grundrissänderungen und vor allem für die energetische Ertüchtigung. Unser Vorschlag lautet, mit dem nächsten Doppelhaushalt die Entschuldung zu beginnen. Dabei bleiben wir!“

Hintergrund 

Die Treuhandanstalt wies den Wohnungsunternehmen ursprünglich zweckgebundene Zuweisungen aus dem Staatshaushalt der DDR als Kredite zu, und das ohne Kreditvertrag. Diese willkürlich erzeugten Schulden wurden dann mit der Privatisierung des Banken- und Versicherungssystems an Privatbanken – im Fall der Wohnungsunternehmen vor allem an die Deutsche Kreditbank AG und die Berliner Bank AG – verkauft. Am Tag der Währungsumstellung im Juli 1990 betrugen diese Verbindlichkeiten 36 Milliarden DM. Sie wuchsen durch Zinserhöhungen bis Ende 1993 auf 51 Milliarden DM. Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen wurden dadurch wirtschaftlich handlungsunfähig und in eine totale Abhängigkeit gedrängt. 1994 wurden sie per Gesetz gezwungen, einen Teil der Altschulden als echte Kreditverbindlichkeiten anzuerkennen, wofür ihnen ein anderer Teil der fiktiven Kredite erlassen wurde. Deshalb mussten aber die Banken nicht etwa Zinsausfälle hinnehmen, sondern die Bundesrepublik übernahm die erlassenen Schulden in den sogenannten Erblastentilgungsfonds. So hatten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler insgesamt für die Bankprofite aufzukommen.

PM 15.12.2023

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.