Am Samstag, 24.10.2015 nahm die neonazistische Gruppierung „Offensive für Deutschland“ Anlauf zu ihrem vierten Aufmarsch. Diesmal in der Kleinstadt Markkleeberg, unweit von Leipzig. Die Polizei vollstreckte den Willen der Nazis und ging unverhältnismäßig gegen Proteste vor
Neben der unter Beteiligung der Stadt Markkleeberg organisierten Protestkundgebung nahe des Rathauses, gab es einen weiteren Versammlungsort für Protest in Sicht- und Hörweite an der Gabelung Raschwitzer Ecke Hauptstraße. Diese Kundgebung verlief ab ihrem Beginn zirka 17 Uhr absolut friedlich. Als sich von dort aus kurz nach 17 Uhr Menschen in Bewegung in Richtung der Parkstraße bewegten, entschieden die VeranstalterInnen die Kundgebung zu beenden, das sich der Hotspot des Protestes augenscheinlich verlegt hatte.
An der Hauptstraße Ecke Parkstraße versammelten sich sodann mehr als 100 Menschen vor einem Wasserwerfer und einer Sperre aus Polizeiautos. Die Stimmung war entspannt, unter den Protestierenden befanden sich zahlreiche Jugendliche und auch Eltern mit Kindern. Die Polizei zeigte keine Bemühungen die Menschen des Platzes zu verweisen.
Nach 18 Uhr marschierte dann die „Offensive für Deutschland“ mit nicht einmal 35 TeilnehmerInnen und agitiert durch den Landesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“, Alexander Kurth“ durch die Hauptstraße. Aufgrund der Ansammlung von Protestierenden, wurde der OfD von der Polizei eine alternative Route angeboten, die von den Nazis augenscheinlich abgelehnt wurde. Nachdem die Polizei den Sofortvollzug der Streckenänderung beauflagte, lösten sie ihre Demonstration nahe der Protest-Ansammlung auf. Silvio Rößler verlangte Identitätsfeststellungsmaßnahmen und Anzeigen gegen jede der im Weg stehenden Personen.
Die Polizei vollzog seinen Willen. Ohne dass eine Notwendigkeit bestand, die Protestierenden aus dem Weg zu räumen – war doch die Nazidemonstration inzwischen aufgelöst – begann die Polizei mit Identitätsfeststellungsmaßnahmen aller anwesenden Menschen. Die Maßnahme dauerte etwa drei Stunden, bis nach 22 Uhr an.
Dazu erklärt Juliane Nagel, Mitglied des Sächsischen Landtages und selbst Betroffene der polizeilichen Maßnahmen:
„Es ist skandalös, wie Protest gegen Nazis schikaniert und kriminalisiert wird. Die Polizeiabsperrungen an der Park- Ecke Hauptstraße suggerierte den Protestierenden, dass ihre Präsenz an dieser Stelle legitim sei. Scheinbar hatte die Polizei sich bereits einen Plan zur Verkürzung der OfD-Route zurecht gelegt. Diese lehnte die Alternativstrecke jedoch ab und verlange polizeiliche Intervention gegen die Protestierenden. Dass die Polizei über das Stöckchen der OfD springt und Menschen, die Gesicht gegen Rassismus und Neonazismus zeigen, mit Strafverfahren überziehen will, schreit zum Himmel. Ziviler Ungehorsam ist keine Straftat. Es hätte mildere Mittel gegeben, als die Kesselung der Protestierenden Menschen und deren stundenlange ID-Behandlung. Zeitgleich schauten die BeamtInnen zu als ein Journalist vom Anmelder des OfD-Aufmarsches gejagt wurde und behinderten einen weiteren Journalisten bei seiner Arbeit.
Die, die den wichtigen Protest gegen Nazis und Rassismus tragen, dürfen sich durch derartiges polizeiliches Handeln nicht einschüchtern lassen!“
PM Jule Nagel, 25. Oktober 2015
Eine Identitätsfeststellung von Teilnehmern von Versammlungen, die von der Polizei, ohne vorliegen einer Straftat durchgeführt werden, verstoßen gegen die im Grundgesetz verfassungsmäßig geschützte Versammlungsfreiheit.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich rechtswirksam erklärt: „Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut“
http://www.bverfg.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-072.html
Das Blockieren einer genehmigten Versammlung ist i.S. des VersG eine Straftat, zumindest kann d Anfangsverdacht problemlos begründet werden. Gem. Paragraph 163 d StPO hat d Polizei alle Schritte einzuleiten um d Versunklung einer Sache zu verhindern. Eine Maßn ist d IDF von Verdächtigen einer Straftat.
Jeder darf sich unabhängig von seiner Gesinnung i.S. der Versammlungsfreiheit FRIEDLICH und OHNE Waffen versammeln. Die sogn. Antifa hat damit ja generell Probleme. Sowohl andere Ansichten zu tolerieren als auch mit friedlichem Gegenprotest.
Wenn z.B. n morgen eine angenommene Demo der Partei Die Linke blockiert werden würde, weil jemand mit d Ansichten der Partei nicht einverstanden ist, dann würde v d Polizei gefordert werden, daß mit allen Mitteln u aller Härte gg d Blockierer vorgegangen würde. Es gilt zum Glück gleiches Recht f Alle!
Es gibt aber noch ein Opportunitätsprinzip, das in diesem Falle m.e. sehr deutlich auf die Nicht-Verfolgung hinauslaufen hätten müssen.
1. Standen die Menschen schon länger als 1 stunde auf der Route ohne dass die Polizei (ausreichend personell und mit Wasserwerfer augestattet) interveniert hätte. Die ganze Szenerie wirkte wie eine geplante Routenverkürzung. Die Protestierenden haben mitgespielt, nur die Nazis nicht.
2. Waren die Räumungsaufforderungen nicht durch alle Anwesenden zu vernehmen, es gab anfangs noch die Möglichkeit den Ort zu verlassen und hinzuzustossen.
3. Wurde die Nazidemo von deren Anmelder aufgelöst. Es gab faktisch keine Notwendigkeit mehr die Menschen zu kriminalisieren. Die Polizei hatte vorher nicht mal versucht die Leute wegzuschaffen um die Route frei zu bekommen.
Die Versammlungsfreiheit gilt für jeden und überall in der Öffentlichkeit.
Wenn also schon eine Versammlung an einem Ort stattfindet und eine andere Versammlung diesen Ort für sich beansprucht, mahlt eben der zuerst, der zuerst da war.
Da ist es völlig unerheblich, ob eine andere Versammlung diesen Ort für sich per Anmeldung vorher reserviert hat, schließlich haben alle Versammlungsteilnehmer das gleiche Recht auf Versammlung.
Folglich dürfen sich alle dort versammeln wo sie bereits sind oder wo noch keine andere Versammlung ist.
Da § 22 des Sächsischen Versammlungsgesetzes vorsieht:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ und Sie schreiben, ziviler Ungehorsam könne nicht strafbar sein, stellt diese Blockaden offensichtlich keine Maßnahman des zivilen Ungehorsams dar.
Ein Landesgesetz ist immer nur in Verbindung mit den anderen Bundesgesetzen und dem Grundgesetz auszulegen oder anders ausgedrückt:
Bundesrecht bricht Landesrecht und das Grundgesetz bricht Bundes- und Landesrecht. Das Grundgesetz gilt nuneinmal immer, ganz egal was in einem Landesgesetz steht. Es kann durch ein Landesgesetz nichteinmal beeinflußt werden, das ist nur durch Bundesgesetze im sehr engen Rahmen möglich.
Am 24.10.2015 bin ich zu Besuch in Leipzig gewesen und spontan mit meiner Freundin nach Markkleeberg gefahren, um mir die Demonstranten der Gruppe “ Offensive für Deutschland“ anzusehen. Wir wollten durch unsere Anwesenheit zeigen, dass wir anderer Meinung sind. Bisher habe ich die Entwicklungen auf der Strasse nur durch Zeitungen und Radio verfolgt.
Ich gehöre nicht zur Antifa und nicht zum Schwarzen Block. Ich hatte nicht, vor den Demonstrationszug zu blockieren, sondern wollte am Strassenrand stehen und mich informieren, den OfD Demonstranten mit Ihren Parolen die Strasse nicht alleine überlassen.
Unsere Strasse war zuerst von einem Wasserwerfer und mehreren Polizeibussen versperrt. Als diese den Ort verlassen haben, bin ich an die Kreuzung gegangen und wollte sehen, ob die OfD Demonstranten zu sehen sind. Die Gruppen um mich herum standen am Strassenrand und haben ebenfalls gewartet. Es waren z.T. Schüler, Eltern mit Kindern und einige Passanten. Es gab keine Sitzblockade oder ähnliches. Keine Gewalt. Wir sind trotzdem von 3 Kameras gefilmt worden.
Dann kamen die Polizeibusse zurück und haben die Strasse komplett abgesperrt. Die OfD Gruppe, ca. 30 Leute, erreichten jetzt die Kreuzung . Über die Kreuzung konnte Sie nicht gehen, da alles durch die Busse und Polizei versperrt gewesen ist. Der genehmigte Weg wurde von der Polizei versperrt. Es gab Ansagen der Polizei, diese waren jedoch durch den zunehmenden Lärm ( Pfeifen und Rufe gegen die Texte der OfD Megafonansagen) nicht zu verstehen.
Als die OfD Gruppe sich aufgelöst hat, kam ein Polizeifahrzeug mit Lautsprechern (diese waren jetzt direkt auf uns gerichtet, laut und gut verstehbar) und gab bekannt, das wir eine Straftat (Herumstehen auf einem Fußweg und Sich-informieren über eine rechtspopulistische Offensive) begangen hätten und den Platz nun nicht mehr verlassen dürften. Unsere Daten würden jetzt aufgenommen. Von hinten waren zwischenzeitlich ebenfalls Polizisten mit Helmen aufgezogen und die Strasse auch auf dieser Seite mit Polizeibussen versperrt. Nach mehreren Stunden wurde man von 2 Polizisten abgeführt, die Daten aufgenommen und 2 Fotos gemacht. Dann wurde ein Platzverweis ausgesprochen und man sollte direkt zu den nächsten öffentlichen Verkehrsmitteln gehen. Von den Beamten, die meine Daten aufgenommen haben, bin ich korrekt behandelt worden. Mir wurde gesagt, dass ich auf meine Freundin warten könne. Ein Stück weiter kam ein Beamter aus dem Bus und brüllte mich an, ich solle hier verschwinden. Was sein Kollege gesagt habe, interessiere ihn nicht. Ich bin dann mehrmals über das KFZ Megafon angebrüllt worden, als ich mich umgedreht habe, um nach meiner Freundin zu sehen. Dann ist aufgeblendet worden und es kam die Ansage: „Ins Loch geht es rein“ (wir sollten durch die Tunnelunterführung gehen). Dabei wurde mehrmals die Melodie „Spiel mir das Lied vom Tod“ über Megafon abgespielt. Nachdem ich mich die ganze Zeit friedlich verhalten habe, empfand ich dies als unnötige Drohgebärde. Eine ältere Dame, die anders herum durch den Tunnel wollte, bekam Angst und fragte uns, was dort los sei.