Fünf Jahre danach – RIP Kamal

KamalAm 24. Oktober ist es fünf Jahre ist es her, dass Kamal in Leipzig ermordet wurde. Er wurde von zwei Rassisten ermordet, von denen einer heute wieder auf freiem Fuß seiner Naziideologie frönt und der andere im Knast weiter Mitgefangene misshandelt.
Kamal wäre heute 24 Jahre alt. Eine Gedenkdemonstration erinnert an ihn und die weiteren Opfer rechter Gewalt (nicht nur) in Leipzig

Mit den Recherchen zur Ausstellung „Die verschwiegenen Toten“ wurden aus den sechs Todesopfern rechts motivierter Gewalt in Leipzig zehn. Horst K. , Gerhard Helmut B., Gerhard S. und Thomas K. tauch(t)en bisher in keiner Statistik auf, weder in der offiziellen noch in der von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Mittlerweile wurde Thomas K. – ermordet im Alter von nur 16 Jahren von einem Nazi im Oktober 2003 – sogar offiziell anerkannt. Klaus R., Achmed B., Bernd G., Nuno L.,  Karl-Heinz T. und Kamal K. – sie alle stehen für die Realität und Brutalität gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Sie waren Migrant*innen, Wohnungslose, homosexuell lebend oder auf andere Weise störend für das Weltbild von Nazis. Von weit mehr als 150 rechten Morden seit 1990 bundesweit werden nur 75 von der Bundesregierung anerkannt. In Leipzig sind es nun vier von zehn. Kamal gehört dazu. Das deutliche Urteil war vor allem Ergebnis der engagierten Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation zwischen Initiativkreis Antirassismus und seiner Familie. Das öffentlich wahrnehmbare Andenken an Kamal am Hauptbahnhof war der nächste Kampf gegen das Vergessen und der zuerst skandalöse Umgang damit.

Auch in diesem Jahr wird mit einer Demonstration an den Mord an Kamal und die krasse Dimension von Rassismus und Menschenfeindlichkeit gedacht, die nicht von irgendwo kommt. Erinnern heisst dabei gerade nicht Schweigen. Erinnern heißt kämpfen und die gesellschaftlichen Verhältnisse in den Blick zu nehmen, in denen so etwas immer wieder geschehen kann.

Gedenkdemonstration „5 YEARS OF ANGER AND SORROW – FIGHT RACISM“ am 24. Oktober 2015, 14:00 ab Markt Leipzig 

[Aufruf der Gruppe Rassismus tötet! Leipzig]

Der Mord an Kamal K. jährt sich in der Nacht zum 24. Oktober das fünfte Mal. Er wurde von den Neonazis Daniel K.und Marcus E. in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofs erstochen, als er einen Freund unterstützen wollte, der von den beiden Neonazis bedrängt wurde. Daraufhin besprühte Daniel K., Sohn des Leipziger Polizeibeamten Jens K., der gleichfalls Sympathien für rechtes Gedankengut hegt, Kamal mit Pfefferspray und machte ihn somit verteidigungsunfähig. Marcus E., der ein Messer mit sich führte, nutzte die Wehrlosigkeit Kamals und stach auf ihn ein. Trotz des13-stündigen Versuchs der Ärzt_innen, Kamals Leben zu retten, verstirbt er im Krankenhaus.

LEIPZIG TÖTET!

Dass jedoch hinter einer rechten Gewalttat bzw. einem rechts-motivierten Mord nicht per se organisierte Neonazis oder Menschen mit neonazistischen Einstellungen stehen müssen, zeigt ein Mord, der sich am 30. Dezember bereits das 20. Mal jährt:
Die zwei Jugendlichen, Steffen S. und Marlon S. zünden den Wohnungslosen Horst K., der in einer Straßenbahn der Linie 15 schläft, an und schauen zu, wie er verbrennt. Steffen S. soll den Anblick als „cool“ bezeichnet haben. Horst K. verstirbt auf dem Weg ins Krankenhaus. Über 40 Prozent seines Körpers weisen schwerste Verbrennungen auf. Ebenso das 20. Mal jährt sich am 17. Dezember der Mord an Gerhard Helmut B., den die drei Jugendlichen Marcus D., Rainer S. und Mike B. im Keller eines Abrisshauses in Großzschocher brutal zusammenschlugen und -traten. Bei dem Mord stand die Ablehnung der Homosexualität von Gerhard Helmut B. als Tatmotiv im Vordergrund.

Kamal K., Horst K. und Gerhard Helmut B. sind lediglich drei von mindestens zehn Todesopfern – Gerhard S., Klaus R., Achmed B., Bernd G., Nuno L., Thomas K., Karl-Heinz T. – rechter Gewalt seit 1990 in Leipzig. Alle wurden aufgrund von rassistischen, sozialdarwinistischen oder homosexuellenfeindlichen Einstellungen der Täter ermordet. An sie und alle anderen Todesopfer sowie Betroffenen rechter Gewalt wollen wir mit dieser Demonstration erinnern. Die dauerhafte Auseinandersetzung mit den Morden ist notwendig, sind diese doch lediglich ein Spiegelbild gesellschaftlicher Zustände, jener also, die solche Morde erst möglich machen. Es ist die Akzeptanz und die Anerkennung von Aussagen und Meinungen die gegen Menschen gerichtet sind, die nicht den „deutschen Norm- und Wertvorstellungen“ – weiß, heterosexuell, besitzend, lohnarbeitend – entsprechen und somit abgewertet werden. So geschieht es fortwährend, dass die Todesopfer rechts-motivierter Gewalt sowie deren Angehörige bei der Aufarbeitung der Morde erneut stigmatisierende Erfahrungen machen. Gleiches lässt sich auch für Betroffene rechter – verbaler wie non-verbaler – Gewalt feststellen. Der Umgang von Polizei, Justiz, Politik, Medien und Bürger_innen bei der Aufarbeitung ist dabei zentral. Dies sind keine Erkenntnisse, die allein im Zusammenhang mit der so genannten Aufarbeitung im Rahmen des NSU-Komplexes zu schließen wären, sondern bereits vorher ersichtlich waren. Der Mord an Kamal steht dafür exemplarisch.

So bestand bereits bei den ermittelnden Polizist_innen wenig Interesse, die Tatmotivation herauszufinden. Darauf deutet u.a. die so genannte Hausdurchsuchung durch Staatsschutz und Polizei bei Daniel K. hin. In Daniel K.s Wohnung beschränkten sich die Beamt_innen auf verbotenes Material, trotz des Durchsuchungsbefehls der Leipziger Staatsanwaltschaft, der besagte, dass in der Wohnung des Tatverdächtigen alles Material sichergestellt werden solle, welches „ausländerfeindlichen Inhaltes“ ist. Letztendlich wurde gar nichts von den Beamt_innen beschlagnahmt, nicht mal die „Anstecker“ auf denen „frei, sozial, national“, „Brutal Attack“, „White Boy“ oder „Ku-Klux-Klan“ zu lesen war. Intensiv wurde beim Sohn eines Leipziger Polizisten ohnehin nicht gesucht. So fanden die Beamt_innen angeblich auch keine Sachen mit rechten Aufschriften im Kleiderschrank des Täters. Dies widersprach jedoch den Einlassungen, die Daniel K. vor Gericht gemacht hatte. Er hatte – angesprochen auf den Pullover mit neonazistischem Aufdruck, den er während der Tat trug – geäußert, dass er nicht über neutrale Kleidung verfüge, da er sich diese nicht leisten könne. Auf Nachfrage räumte ein Polizeizeuge ein, dass sich vielleicht doch Klamotten mit rechten Aufdrucken in der Wohnung befunden haben könnten, aber im Kleiderschrank nicht wirklich nachgeschaut wurde. Natürlich beteuerte Daniel K., wie viele Neonazis vor Gericht, aus der „rechten Szene“ ausgestiegen zu sein. Eine klare Schutzbehauptung. Vor ein paar Monaten wurde bekannt, dass er wieder auf freiem Fuße, erneut auf neonazistischen Veranstaltungen anzutreffen ist. Die Rolle des Vaters, Jens K., lässt ebenfalls Fragen offen. Er gab wenige Tage nach dem Mord eine Reisetasche bei der Polizei ab, jedoch nach der Hausdurchsuchung. Diese war mit rechter Literatur und Kleidungsstücken mit rechten Aufdrucken gefüllt und würde Marcus E. gehören. Der Weg, den die Tasche genommen hatte, hätte eigentlich Fragen aufwerfen müssen. Die Tasche wurde bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden, ebenso waren keine Anzeichen eines „Saufgelages“ der beiden Täter in der Wohnung von Daniel K. vorhanden, trotz anderweitiger Aussagen durch die Täter. Doch jenes interessierte ermittelnde Behörden sowie die Justiz nicht.

Jene, in Form der Staatsanwaltschaft, signalisierte bereits nach den ersten Ermittlungen, kein rassistisches Tatmotiv erkennen zu können und hält an dieser Einschätzung bis heute fest. Es lägen ihrer Ansicht nach „keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine ausländerfeindliche Motivation“ vor. Die Kleidung der Täter, ihre NS-verherrlichenden Tattoos sowie bei einer Hausdurchsuchung festgestellte einschlägige Literatur bei Marcus E., spielen für die Staatsanwaltschaft keine Rolle. Selbst die Mitgliedschaft der beiden Täter in neonazistischen Gruppierungen und Zusammenhängen schien keine Relevanz zu haben. Anders als beim rassistischen Mord an Achmed B. am 23. Oktober 1996, als städtische Vertreter_innen die rassistische Motivation der Täter leugneten – so der damalige Oberbürgermeister Hinrich Lehmann-Grube, der behauptete „Ein rechtsextremes Potenzial ist mir hier nie begegnet.“ sowie der so genannte Ausländerbeauftragter Stojan Gugutschkow, der erklärte: „Es hätte auch irgendeinen Deutschen treffen können.“[1] – schwiegen beim Mord an Kamal Vertreter_innen des Leipziger Rathauses. Der OBM Burkhard Jung erachtete es als ausreichend, ein Betroffenheitsschreiben an den Flüchtlingsrat und den Zentralrat der Muslime zu verfassen. Jedoch wurde es unterlassen und als nicht notwendig erachtet, ein persönliches Wort in Richtung der unmittelbar Betroffenen zu richten. Gleichfalls wurde sich zum Mord nicht politisch positioniert. Das Betroffenheitsschreiben unterstreicht dies. Wenn sich der OBM für den biographischen Hintergrund Kamals interessiert hätte, wäre das Schreiben nicht an den Zentralrat der Muslime gegangen, denn Kamal war Christ. Es zeigt sich, auch hier wurde nach Zuschreibungen gearbeitet, wonach Menschen aus dem Irak muslimischen Glaubens seien.

In der Berichterstattung der Leipziger Volkszeitung (LVZ) wurde die Perspektive der Staatsanwaltschaft zunächst unhinterfragt übernommen. Zudem verwiesen sie in einem Bericht vom 26.Oktober 2010, dass „auch das Opfer“ kein „unbeschriebenes Blatt“ und „polizeibekannt“ sei. Zwischenzeitlich war unter anderem in der Kommentarspalte der LVZ-Online-Ausgabe kolportiert worden, dass es sich bei der „tödlichen Auseinandersetzung“ nicht um einen gezielten Mord, sondern um einen „Milieu-Streit“ unter „Kriminellen“ gehandelt habe. Durch diesen unsachlichen Hinweis, auch das Mordopfer sei „polizeibekannt“ gewesen, leistete die LVZ haltlosen Spekulationen Vorschub, die einzig auf dem Vorurteil beruhen, dass Kamal als „Ausländer“ zwangsweise „kriminell“ gewesen sei.  Auch die sich als alternativ-gebende Onlinezeitung L-IZ verstand es damals, den Mord an Kamal zu entpolitisieren, die rassistische Tatmotivation zu leugnen und die an der Aufarbeitung interessierten Personen zu diskreditieren, indem ihnen vorgehalten wurde, Gesinnungsjustiz zu betreiben.

Rechte Morde als solche nicht-(an-)erkennen zu wollen, scheint ein Interesse der hiesigen Gesellschaft zu sein. Im Bezug auf Leipzig geht dies mit der mühseligen Aufrechterhaltung des Images als „weltoffene Stadt“ einher. Nur ist es mit jener Offenheit vorüber, wenn als nicht-deutsch angesehene Menschen nach Leipzig kommen und auch noch hier bleiben und wohnen wollen. Ihnen – Geflüchtete sowie als nicht „deutsch“ wahrgenommene Menschen – wird mit Ablehnung begegnet: Mit alltäglichen rassistischen Anfeindungen, Abwertungen und Ausgrenzungen. Geflüchtete werden zusätzlich mit Protesten, Unterstellungen, Anschlägen und menschenunwürdigen Unterbringungsformen konfrontiert.

SACHSEN TÖTET! DEUTSCHLAND AUCH!

Bei der Auseinandersetzung mit Rassismus[2] fällt daher eine Konstante auf: Das Reden über Rassismus und Rassist_innen scheint vorwiegend ein Reden über etwas Vergangenes zu sein. Zumeist wird Rassismus mit dem Nationalsozialismus sowie mit neonazistischen Denken in Verbindung gebracht. Dies verkennt jedoch die Dimension rassistischer sowie generell menschenverachtender Einstellungen und kann als eine Ursache für das Nicht-(An-)Erkennen rechter Gewalt angesehen werden, was in der Aufarbeitung des NSU-Komplexes deutlich wird. Mehr als ein Jahrzehnt haben staatliche Stellen, Polizei, Medien und Gesellschaft die Morde an neun Menschen – Enver Ş., Abdurrahim Ö., Süleyman T., Habil K., Mehmet T., İsmail Y., Theodoros B., Mehmet K., Halit Y. – dem Mafia- und Drogenmilieu zugeschrieben oder gar im Familienkreis der Getöteten vermutet. Zum Synonym dafür wurde die verachtende Bezeichnung „Döner-Morde“, die ein rassistisches Tatmotiv gänzlich ausschließt. Und trotz der Erkenntnis von Angela Merkel, wonach „Intoleranz und Rassismus […] sich keineswegs erst in Gewalt“ äußern, sondern bereits „Vorurteile […] ein Klima der Verachtung erzeugen“ würden, muss diese hinterfragt werden, wenn ihre Konsequenz – oder vielmehr Drohung – folgende ist:
„Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck. Das ist wichtig genug, es würde aber noch nicht reichen. Denn es geht auch darum, alles in den Möglichkeiten unseres Rechtsstaates Stehende zu tun, damit sich so etwas nie wiederholen kann.“ Jene Aussagen tätigte sie im Februar 2012 anlässlich der „Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsextremistischer Gewalt“, bei der der Opfer des NSU gedacht werden sollte.

Seither gibt/gab es acht NSU-Untersuchungsausschüsse auf Bundes- wie Länderebene, den Prozess zur Aufarbeitung des NSU in München und vor allem die Frage, warum hat sich bisher nichts verändert? Weiterhin wird die Legende vom Terror-Trio aufrechterhalten. So solle der NSU lediglich drei Personen und keine weiteren Mitglieder_innen umfassen. Gleichfalls wurden bisher kaum Unterstützer_innen ermittelt, nach weiteren sowie einem größeren Unterstützungsumfeld wurde gar nicht erst gesucht. Sowohl der Prozess als auch die Untersuchungsausschüsse forschen eben nicht mit aller Gründlichkeit und Konsequenz. Es gibt etliche offene Fragen, die die Zusammenhänge zwischen NSU, gesellschaftlichem und institutionellem Rassismus und der Verstrickung und Mitverantwortung der Geheimdienste betreffen. Letztere werden durch Empfehlungen aus den Untersuchungsausschüssen sowie durch Beschlüsse auf Bundesebene gestärkt, anstatt diese aufzulösen. In Sachsen wurde mit Gordian Meyer-Plath eine Person Verfassungsschutzpräsident, der in den 90er Jahren beim brandenburgischen Verfassungsschutz als V-Mann-Führer den Neonazi-V-Mann Carsten Szczepanski alias „Piatto“ intensiv betreute. Szczepanski und Meyer-Plath hatten ein inniges Verhältnis: sie duzten sich, Meyer-Plath chauffierte Szczepanski zwischen Chemnitz und Brandenburg umher. Carsten Szczepanski besaß nähere Informationen über das so genannten NSU-Trio: zu deren Aufenthalt, Finanzierung, Bewaffnung und möglichen Pläne. Jene gelangten über den brandenburgischen VS jedoch erst spät bei anderen Stellen. Zugleich schien der rassistisch-motivierte Mordversuch, für den Szczepanski im Knast saß, keine Rolle zu spielen.

Nicht nur bei der angeblichen Aufarbeitung des NSU-Komplexes lässt sich Merkels Aussage widerlegen, sondern ebenso bei der Thematisierung des Komplexes Flucht, Asyl und Migration, der gerne als „Flüchtlingskrise/-problem“ oder „Asylkrise/-problem“ tituliert wird und vom eigentlichen ablenkt: Dem Rassismus in Deutschland und Europa. So gab der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer bereits 2011 die Leitparole gegen Zuwanderer_innen aus: „Wogegen wir größte Vorbehalte und Bedenken haben – und da werden wir uns in der Berliner Koalition sträuben bis zur letzten Patrone, liebe Freunde, und niemals nachgeben – dass wir eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme bekommen.“ Zweierlei wird damit erreicht: Einerseits wird Menschen, die nach Deutschland einwandern, so auch Geflüchteten, unterstellt, lediglich „die deutschen Sozialsysteme“ ausnutzen zu wollen. Dadurch wird eine Teilung in „gute und schlechte“ Geflüchtete bzw. in legitime und nicht-legitime Flucht-/Einwanderungsgründe erzeugt. Andererseits zeigt Seehofer auf, wie sich gegen Einwanderung in Stellung gebracht werden kann: Mittels einer Bildsprache die auf den bewaffneten Kampf gegen „Nicht-Deutsche“ abzielt. Die Entwicklung der letzten Monate gerade in Sachsen zeigt, wie sehr aus dem rhetorischen Kampf, reale Brandanschläge und Angriffe auf Geflüchtete und als „fremd“ stigmatisierte geworden sind. Es vergeht keine Woche mehr, in der nicht von Brandanschlägen oder Angriffen auf als „fremd“ stigmatisierte Menschen berichtet wird. Fast täglich finden sich alleine in Sachsen tausende Rassist_innen an vielen Orten zusammen, um ihr so genanntes „deutsches Abendland“ völkisch weiß und „ausländerfrei“ zu halten. Verständnis und Unterstützung für ihre Forderungen erhalten sie dabei von Politik, Kultur, Kirche und Medien.

TOLERANZ TÖTET!

Dazu gehört aber auch eine linke oder antirassistische Szene/Bewegung, die all die Widersprüche in dieser Gesellschaft aushält und erträgt. Die Zusammen mit Rassist_innen und Politiker_innen aller Parteien „Willkommensfeste“ feiert, um am Image des „freundlichen und weltoffenen Deutschlands“ zu basteln, während auf der anderen Seite der rassistische Mob auf die Dunkelheit für den nächsten Angriff wartet oder in der nächsten Veranstaltung über den zu stoppenden „Zustrom“ diskutiert wird und ein „Sondergesetz“ das nächste jagt. Bei dem die gewollte und inszenierte Überbelastung in Verwaltung und Politik damit entgegnet wird, dass die Deutschen ihren nicht mehr gewollten Plunder an der nächsten Sammelstelle abgeben und so das eigene Gewissen beruhigen, doch irgendetwas gegen die „unhaltbaren Versorgungszustände“ getan zu haben.
Beim Mord an Kamal ging es außer für die Familie und ihre Unterstützer_innen niemanden um Rassismus und die deutsche Normalität. Ein Umstand der sich bis heute hält. Bis zum nächsten Mord, zum nächsten Anschlag, zum nächsten diskriminierenden „Ausländersondergesetz“ mit Todesfolge, bis zum nächsten Gerichtsverfahren gegen Opfer und nicht die Täter_innen eines Neonazianschlages. Spätestens seit der Gesetzesänderung 1993 ist das Leben eines Geflüchteten in diesem Lande nicht mehr viel wert. Geschützt wird nicht dieser Mensch, sondern immer nur die_der Täter_in und die verschworene deutsche Volksgemeinschaft, die deckend dahinter steht. Diese Tat kommt aus der Mitte der Gesellschaft, ob er oder sie nun organisierter Neonazi oder „nur“ organisierte_r Deutsche_r ist. Doch selbst eine harte Bestrafung von Täter_innen, selbst eine in diesem Zusammenhang vom Gericht mitverantwortlich gemachte deutsche Volksgemeinschaft, macht weder Kamal noch all die anderen Opfer wieder lebendig. Sie starben als die vielen Opfer des alltäglichen mörderischen Rassismus.

Betroffenheit und Mitgefühl, auch als Ausdruck ehrlicher Anteilnahme, kann diese Morde nicht verhindern. Nur entschlossenes und unversöhnliches Entgegentreten gegen alle Formen des Rassismus, sei es nun die Anmache in der Straßenbahn, sei es die offensichtliche Diskriminierung von als „fremd“ definierten Menschen in öffentlichen Gebäuden wie der Universität Leipzig, seien es spezielle „Sondergesetze“ für Geflüchtete oder „Nicht-Deutsche“, seien es die zahlreichen Prozesse gegen die Opfer statt gegen die Täter rassistischer Anschläge, seien es die menschenunwürdigen Bedingungen und Behandlungen, denen Asylsuchende in diesem Lande ausgesetzt sind, seien es die unmöglichen Arbeitsbedingungen, unter denen sie als Arbeitnehmer_innen hier oft arbeiten müssen.

Es gibt nur eine Entscheidung, nie aber eine Entschuldigung oder gar einen Grund für Rassismus. Es gibt nur eine Entscheidung, nie aber eine Entschuldigung oder gar einen Grund fürs Morden. Denn Rassismus tötet schon da, wo er noch nicht das Messer gezückt hat, wo er „noch ganz normal“ ist.


Die Demonstration wird pünktlich 14 Uhr beginnen! Damit wird es ermöglicht, nach der Demonstration nach Markkleeberg zu fahren, um dort dem Neonazi-Aufmarsch der „Offensive für Deutschland“ (OfD) entgegenzutreten.


FUßNOTEN:
[1] Bis heute haben weder Hinrich Lehmann-Grube noch – der weiterhin amtierende und nunmehrige Integrationsbeauftragte der Stadt Leipzig – Stojan Gugutschkow jene Äußerungen zurückgenommen, obwohl Achmed B. seit Februar 2012 offiziell als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt ist. Eine zur Kenntnisnahme der Anerkennung sowie die Zurücknahme der Aussagen wären daher angebracht.
[2] Auch wenn es in der Mehrheitsgesellschaft sowie einigen „linken“ Zusammenhängen en vogue ist, Rassismus nicht als solchen zu benennen, sondern als „Ausländerfeindlichkeit“ oder „Fremdenfeindlichkeit“, benutzen wir diesen bewusst. Sowohl „Ausländerfeindlichkeit“ als auch „Fremdenfeindlichkeit“ reproduzieren Rassismus, wird den Betroffenen doch unterstellt „fremd“ bzw. „ausländisch“ zu sein. Letzteres betrifft auch keine rechtliche Stellung, sondern den als „fremd“ oder „ausländisch“ stigmatisierten Menschen wird eine Abweichung zugeschrieben, die sich auf ihr Äußeres oder ihre vermeintliche Kultur bezieht, beides jedoch nicht der hiesigen Norm entspräche. So sind Menschen von rassistisch-motivierter Gewalt betroffen, die nicht-weiß sind, aber in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und die hiesige Staatsangehörigkeit besitzen.

2 Gedanken zu „Fünf Jahre danach – RIP Kamal“

  1. In der ZDF Mediathek gibt es seit gestern die Dokumentation: Der Nationalsozialistische Untergrund (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2508238/Nebenklage-Skandal-im-NSU-Prozess#/beitrag/video/2246210/Der-Nationalsozialistische-Untergrund)

    Dort wird eindeutig beschrieben, dass der Verfassungsschutz in die Taten verstrickt ist. Viele Zeugen des Verfassungsschutzes dürfen vor Gericht jedoch nicht aussagen, weil die Bundesregierung die Angelegenheit offensichtlich wegen schwerer Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland zur Verschlußsache erklärt hat.

    Das Bundesverfassungsgericht würde dies mit Sicherheit anders sehen und die Verschlußsachen aufheben. Vielleicht kann die Thüringer Landesregierung eine entsprechende Klage einreichen? Immerhin findet dort ein neuer Untersuchungsausschuss statt, der die Informationen aus den Bundesamt für Verfassungsschutz etc. gut zur Aufklärung gebrauchen könnte. Auch entstand der NSU in Thüringen und es wurde eine Thüringerin, die als Polizistin in Heilbronn gearbeitet hat ermordet.

    Da sollte die Thüringer Landesregierung unter Herrn Ramelow ihrer Verantwortung nachkommen! Also vielleicht mal die Thüringer Kollegen auf die Möglichkeit der Aufhebung der geheimen Verschlußsachen über das Bundesverfassungsgericht und anschließender Zeugenvernehmung der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz etc. hinweisen.

  2. Es bedarf dazu übrigens keiner gemeinsamen Klage der Thüringer Landesregierung, auch einzelne Mitglieder des Thüringer Untersuchungsausschusses können von der Bundesregierung Auskunft über Verschlußsachen in dem Fall verlangen und bei begründeten Zweifeln (falls dies Verschlußsachen von der Bundesregierung nicht zugegeben werden) auf Grundlage des ZDF Videos und anderer Beweise nach Art. 1 GG eine Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht beantragen, um ihre Arbeit im Untersuchungsausschuss gerecht zu werden.

    Aufgrund der besonderen Bedeutung für Deutschland nach Art. 1 GG wird das Bundesverfassungsgericht dann auch eine Klage einer Einzelperson aus dem Untersuchungsausschuss zulassen und sich damit beschäftigen.

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