Kosten der Unterkunft an die realen Mietpreise anpassen!

53.600 Menschen waren in Leipzig 2023 auf Bürgergeld und in der Regel auf Mietkostenzuschüsse im Rahmen der Kosten der Unterkunft und damit auf Wohnraum angewiesen, der sich in den so genanntem Angemessenheitsgrenzen bewegt. Genau für die betroffenen Menschen wird die Luft auf dem Wohnungsmarkt seit Jahren dünner, vor allem für jene, bei denen erschwerende Umstände hinzukommen. Und dazu gehört die Petentin als Alleinerziehende mit zwei pflegebedürftigen Kindern. Dazu gehören auch Menschen, die wohnungslos sind oder eine andere Hautfarbe oder einen anderen Pass haben.
Als Linke haben wir zur Petition an den Leipziger Stadtrat einen Änderungsantrag gestellt, den ich begründet habe:

Gem. § 22 SGB II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit diese angemessen sind. Und da wird die Sache zum Fall für die Gerichte. Denn die Frage, was „angemessene Kosten“ sind, ist seit Inkrafttreten des SGB II höchst umstritten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat der Grundsicherungsträger die „angemessenen Kosten“ in einem mehrstufigen Verfahren zu entwickeln. Hierzu ist ein sogenanntes „Schlüssiges Konzept“ zu entwickeln, welches von den Gerichten voll überprüfbar ist. Das Sozialgericht hat in den letzten Jahren immer wieder geurteilt, dass das Konzept der Stadt Leipzig diesen höchstrichterlichen Vorgaben nicht genügt, da es die Realität des Leipziger Wohnungsmarktes nicht abbildet.

Kostenangemessene Wohnungen im Stadtgebiet zu finden ist eine kaum lösbare Aufgabe. Das zeigen auch die Antworten auf verschiedene Anfragen der Linksfraktion: so gab es im Zeitraum 01.04.2024 bis 30.06.2024 stadtweit nur 4 4-Raumwohnungen, im 2-Raumsegment waren es 81. Wir müssen davon ausgehen, dass nicht alle diese durch die Value-Datenbank ermittelten Wohnungen auch wirklich zur Verfügung stehen oder an Sozialleistungsbezieher*innen vermietet werden.

Zwar gilt seit Bürgergeldeinführung eine 1-jährige Karrenzzeit, in der die tatsächlichen Mietkosten übernommen werden – Spoiler CDU und SPD wollen jene abschaffen – dann oder nach Mieterhöhungen aber flattern die Kostensenkungsaufforderungen ins Haus, die nach sechs Monaten zur Kürzung der Leistungen führen können. Folgen können Mietschulden und der notgedrungene Umzug sein, doch wohin soll umgezogen werden, wenn es keine leistbaren Wohnungen gibt? Ein furchtbarer Kreislauf.

Die zahlreichen Beschwerden von Betroffenen, die Erfahrungen von Beratungsstellen und Sozialrechtler*innen und nicht zuletzt diese Petition zeigen, dass das Problem kein theoretisches ist. Wir versuchen daher mit unserem Änderungsantrag dem Problem beizukommen.

Wir regen darin die Beauftragung einer externen, unabhängigen Stelle an, die verfügbaren Wohnraum regelmäßig evaluieren soll. Im Falle eines Mangels soll mit dem Jobcenter ein Verfahren vereinbart werden, dass den pauschalen Verzicht auf Kostensenkungsaufforderungen für KdU-Beziehende sichert, so dass die tatsächlichen Mietkosten weiter übernommen werden können. Um Betroffene insbesondere mit besonderen Bedarfslagen (im Sinne des Anliegens der Petentin und weitere) zu unterstützten, soll die Stadt ihre Bemühungen verstärken Wohnungssuchende, die auf kostenangemessenen Wohnraum angewiesen sind, zu unterstützen.

Wir wissen, dass infolge des neuen Mietspiegels die Kosten der Unterkunft neu berechnet werden. Wir hoffen, dass dies gewissenhaft und bald geschieht. Nichts desto trotz müssen wir nachhaltig Abhilfe schaffen. Dazu braucht es mehr bezahlbaren, kostenangemessenen Wohnraum und es braucht sichere, transparente Verfahren und Unterstützungen für die Betroffenen. Ein Stück davon bieten wir mit unserem Änderungsantrag heute an und bitten um Zustimmung.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – dazu gehört auch das Recht auf angemessenen Wohnraum.

Der Antrag wurde abgelehnt. 

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