Kleine Gewerbetreibende und notleidende Mieter*innen, Wohnungsgesellschaften sowie Genossenschaften entlasten

Ab 1. April 2020 gelten die neuen Regelungen für Mieterinnen und Mieter in Corona-Zeiten. Sowohl Gewerbe- als auch Wohnungsmieterinnen und -mieter können im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 nicht wegen ausfallender Mietzahlungen gekündigt werden, wenn der Mietausfall Folge der Corona-Pandemie ist. Die Miete muss dann bis zum Juni 2022 nachgezahlt werden. Das könnte sich als Verschuldungsrisiko für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieter entpuppen, meine ich:

Die Corona-Mietregelungen des Bundes sind zwar ein erster guter Schritt und können vor allem Kleingewerben, die schließen mussten, sowie derzeit einkommenslosen Mieterinnen und Mietern erst einmal Luft verschaffen. Es ist aber abzusehen, dass viele Betroffene die sich so anhäufenden Mietschulden auch nach der Entspannung nicht nachzahlen können. Viele mussten schon bisher einen Großteil ihres Einkommens für die Miete aufwende. Kleine Gewerbetreibende wirtschaften oft am Rande ihrer Existenz und sind vor Mieterhöhungen faktisch nicht geschützt. Die Neureglungen des Bundes können so zum akuten Verschuldungsrisiko werden.

Die Linksfraktion erneuert deshalb ihre Forderung nach einem Fonds, mit dem besonders bedrohte Mieterinnen und Mieter zeitweilig komplett von Mietzahlungen befreit werden. Damit können auch die öffentlichen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie Kleinvermieter in Sachsen entlastet werden. Große, gegebenenfalls auch börsennotierte Wohnungsunternehmen und Fonds sollen von dieser Regelung nicht profitieren, sondern die ausfallenden Mietzahlungen selbst tragen.

Wenn der Bund nicht vorangehen will, muss das Land Sachsen einspringen. Ein solcher Fonds könnte sowohl den besonders betroffenen Mieterinnen und Mietern als auch bestimmten Wohnungsunternehmen helfen. Sachsens Wohnungsgenossenschaften beziffern die monatlichen Mietausfälle auf 20 Millionen Euro im Monat.

PM 30. März 2020

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