Kindern in Erstaufnahme-Einrichtungen nicht länger rechtswidrig den Zugang zu Schulen in Sachsen verwehren!

Mit dem Antrag „Zugang zu Bildung für Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen erleichtern“ (Parlaments-Drucksache 6/17341) möchte die Linksfraktion den Besuch von Kita und Schule ermöglichen.

Der Freistaat Sachsen verwehrt Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung. Dies verstößt sowohl gegen europäische als auch internationale Normen. Die Zahl der Betroffenen wächst stetig. Laut meiner Kleinen Anfrage (Parlaments-Drucksache 6/16893) lebten Ende Februar 440 Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen, davon 125 schulpflichtige Geflüchtete länger als drei und 30 sogar länger als sechs Monate. Damit steigt die Zahl weiter an, im August 2018 waren es noch 102, die länger als drei Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen lebten (Drucksache 6/14669), im März 2018 insgesamt 58 (Drucksache 6/12937), wie die Gesamtübersicht des Sächsischen Flüchtlingsrates auch zeigt.

Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 28 das Recht auf Bildung vor. Die EU-Aufnahmerichtlinie präzisiert in Artikel 14, dass der Zugang zu Bildung nach mindestens drei Monaten zu gewährleisten ist. Dagegen verstößt der Freistaat schon seit über drei Jahren. Die EU-Aufnahmerichtlinie hätte bis Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das hat Deutschland nicht vollzogen, weswegen die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleitete. Die Bundesländer sind allerdings in der Pflicht, die Normen der Aufnahmerichtlinie umzusetzen. Dies begehrt die Linksfraktion nun mit einem Antrag. Der Bildungszugang soll nach 30 Tagen und spätestens drei Monaten gewährleistet werden.

Uns ist zudem wichtig, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen kein Parallel-Bildungssystem errichtet wird. Statt einer „Lagerschule light“, wie sie das Kultusministerium mit dem „Lernangebot für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen“ bisher in der EA in Chemnitz erprobt hat, wollen wir den Zugang zum Regelbildungssystem ermöglichen. Die Landesdirektion soll nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahme die Verteilung der Betroffenen so steuern, dass Bildungsabbrüche vermieden werden. Die Kommunen sollen mittels einer jährlichen Prognose über die zu erwartenden Zuweisungen von Geflüchteten in die Lage versetzt werden, zusätzliche Kita- und Schulplätze für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen einzuplanen. Das Recht auf Bildung kennt keine Herkunft und keinen Aufenthaltsstatus! Die Staatsregierung muss endlich handeln!

PM 8. April 2019

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.