Wie eine erneute Anfrage von mir (Drucksache 7/11989) ergeben hat, wird die Waffenverbotszone um die Leipziger Eisenbahnstraße nicht eher aufgehoben, bevor die Polizei einen neuen Standort für einen Polizeiposten gefunden hat. Dieser ist in der Eisenbahnstraße Ecke Herrmann-Liebmann-Straße vorgesehen.
In Bereich der Waffenverbotszone – ein 70 Fußballfelder großes Areal um die Eisenbahnstraße – darf die Polizei nach Sächsischem Polizeivollzugsdienst verdachtsunabhängig die Identitäten vom Personen feststellen und deren Sachen durchsuchen. Da der Bereich ebenfalls als „gefährlicher Ort“ kategorisiert wird, sind auch verdachtsunabhängige Personendurchsuchungen möglich.
Mein Kommentar:
„Ich finde das bisherige Vorgehen daher absurd: Alle Fakten sprechen klar für die Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig. Sie erzielt im Sinne ihrer Erfinder keine Wirkung, führt zu Stigmatisierung der Bevölkerung und wird vom Gros der Bewohner*innen, sowie vom Stadtrat abgelehnt. Aber: Sie existiert immer noch. Bis die Polizei ihren Posten hat. Das ist reine Symbolpolitik, um nicht das Gesicht zu verlieren. Seit fast zwei Jahren liegen die Ergebnisse der Evaluation vor, ebenso wurden die Kontrollbefugnisse durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes beschnitten.
Was es meines Erachtens statt Waffenverbotszonen, Kontrollbereichen und polizeilich definierten „gefährlichen Orten“ braucht ist stinknormales kommunal- und landespolitisches Handeln, um die betreffenden Stadtteile sozial, lebenswert und sicher zu gestalten, den steigenden Mieten Einhalt zu gebieten und Bildungschancen von Jugendlichen und Einkommensperspektiven aller dort Lebenden zu verbessern. Nicht mehr und nicht weniger. “
PM 22. Februar 2023