Keine Fortschritte beim Vorgehen gegen Racial Profiling – trotz eindeutiger Vereinbarungen im Koalitionsvertrag

In der Recherche „Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei: Was tun Bund und Länder?“ des Mediendienstes Integration vom August 2022 wird attestiert, dass es Sachsens Polizei zwar Fortbildungsmodule zu Rassismus und Antisemitismus gibt, jedoch weder diesbezügliche Module in der Ausbildung noch eine wirklich unabhängige Polizeibeschwerdestelle existieren. Die Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/11994) zeigt zudem: Die im Koalitionsvertrag angekündigte anonymisierte Wechselkennzeichnung für Polizeibedienstete in geschlossenen Einheiten wird erst bis zum Jahresende 2023 „angestrebt“. Zum Einführungszeitpunkt der „Kontrollbescheinigung“ für Betroffene anlassloser Personenkontrollen, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, macht Innenminister Armin Schuster gar keine Angaben.

Aus der Anfrage ergibt sich weiterhin, dass es 2022 zwei Dienstaufsichtsbeschwerden und fünf Beschwerden bei der „Unabhängigen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei“ wegen Diskriminierung aufgrund der vermeintlichen ethnischen Herkunft gab. Fünf davon wurden durch die Polizei als „unbegründet“ eingestuft, eine als „teilweise begründet“, einmal habe sich der Beschwerdevorwurf „nicht vollständig ausräumen“ lassen. Juliane Nagel erklärt hierzu: 

„Die absurd niedrigen Beschwerdezahlen legen nicht die Unfehlbarkeit polizeilicher Arbeit nahe, sondern eher die These, dass viele Betroffene eine diesbezügliche Beschwerde von vornherein als sinnlos einschätzen. Obwohl das Innenministerium immer wieder behauptet, dass es Racial Profiling in Sachsen nicht gebe, zeigen etwa das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 18.01.2022 oder die rassistischen Polizeikontrollen im Dresdner Hauptbahnhof im Spätsommer 2022 die gewaltige Dimension dieses Problems auch in Sachsen auf. In Sachsen mangelt es an strukturellen Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus in der Polizei.

Es ist unerklärlich, dass Sachsen noch immer nicht die anonymisierte Wechselkennzeichnung eingeführt hat und zur ‚Kontrollbescheinigung‘ für Betroffene anlassloser Personenkontrollen noch nicht einmal ein geplanter Einführungstermin vorliegt, obwohl beide Maßnahmen im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Die Staatsregierung muss endlich rassistische Polizeikontrollen unterbinden – zwei wirksame Maßnahmen dafür hätten schon längst umgesetzt werden können.“

PM 20.02.23

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