Sowohl in Dresden als auch in Leipzig ist die Zweckentfremdung von Wohnraum ein zunehmendes Problem. Während Wohnraum knapp ist und durch Neubau dem Bedarf nicht ausreichend schnell entsprochen werden kann, werden in beiden sächsischen Großstädten Wohnungen als Ferienwohnungen oder Gewerberaum zweckentfremdet oder Wohnraum leer stehen gelassen. In Leipzig wurden nach einer Untersuchung im Jahr 2019 rund 600 Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt. Rund 8.400 wurden beispielsweise als Kanzleien oder Büros gewerblich genutzt und circa 12.000 Wohnungen standen leer. In Dresden wurden laut einer Studie 2019 bis zu 1300 Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet. Schon lange fordern die beiden Kommunen eine Landesregelung, die ihnen erlaubt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grün-roten Regierung werden Maßnahmen gegen Zweckentfremdung versprochen. Passiert ist allerdings seit zwei Jahren nichts. Die Linksfraktion hat nun einen Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnraum in Sachsen (Drucksachennummer 7/8495) vorgelegt.
Mein Statement: „Zweckentfremdung von Wohnraum einschränken – Linksfraktion legt Gesetzentwurf vor“ weiterlesen