Seit dem 1. September 2024 gilt in Leipzig das Zweckentfremdungsverbot. Damit sollen die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen und langfristiger Leerstand unterbunden werden. Mit dem Ende der zweijährigen Übergangsfrist zum 1. September 2026 müssen Eigentümer*innen von Wohnungen, bei denen eine Zweckentfremdung vorliegt (Kurzzeitvermietung über 12 Wochen im Jahr oder Leerstand über mehr als 12 Monate), eine Genehmigung vorlegen oder die Wohnungen wieder der Wohnnutzung zuführen.
Die Linksfraktion hat zum Ende der Übergangsfrist nachgefragt. Die Bilanz fällt gemischt aus (https://gleft.de/6Mw). Mein Statement mit Elisa Gerbsch: „Mäßige Bilanz des Zweckentfremdungsverbots in Leipzig – Linksfraktion fordert mehr Personal und schärferes Landesgesetz“ weiterlesen






