Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag (Az.: 6 C 22/19) die Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände im Umfeld der Eisenbahnstraße in Leipzig für unwirksam erklärt. Damit ist nur noch jener Teil der Mantelverordnung zur Waffenverbotszone in Kraft, der das Mitführen von Gegenständen untersagt, die unter das Waffengesetz fallen. Das Gericht folgte hierbei der Argumentation des Antragstellers Florian Kramer sowie seines Prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt Raik Höfler bereits dahingehend, dass keine Gefahr im Sinne des Polizeirechts vorlag, welche den Erlass einer Rechtsverordnung rechtfertigen könnte.
Gemeinsame Erklärung von Antragssteller, Rechtsanwalt und mir: „Verordnung zur Leipziger Waffenverbotszone unwirksam – Klatsche für entlassungsreifen Innenminister Wöller“ weiterlesen