Jeder Mensch, der in Abschiebehaft genommen wird, ist einer zu viel.

Die Grünen haben im Landtag die Prüfung und Nutzung von Alternativen zur Abschiebungshaft und zum Ausreisegewahrsam beantragt. Als LINKE fordern wir ein Ende der Inhaftierung von Geflüchteten aus aufenthaltsrechtlichen Gründen. Flucht ist kein Verbrechen. Meine Rede in der Debatte:

Alternativen zur Abschiebungshaft und zum Ausreisegewahrsam – dies sind die Kernanliegen des uns hier vorliegenden Antrages, der im wesentlichen unsere Zustimmung findet.

Eigentlich führen wir damit auch eine vorgezogene Debatte über den geplanten Ausreisegewahrsam und es ist natürlich wünschenswert, dass die hier und in der Anhörung im Innenausschuss vorgebrachten Argumente dazu führen, dieses Vorhaben fallen zu lassen.

Ich will meine Ausführungen mit einem Zitat beginnen:

„Ich kam nach Deutschland voller Hoffnung, dass Deutschland uns Schutz bieten würde nach einer langen Flucht, in der Hoffnung auf ein besseres Leben und eine gute Schulbildung für unser Kinder, aber als ich ins Gefängnis kam, fühlte ich, was ich zuvor noch nie fühlte: Ich dachte das erste Mal in meinem Leben ernsthaft darüber nach, mich umzubringen – in der Hoffnung, dass meine Frau und Kinder dann vielleicht Hilfe in Deutschland bekämen und nicht nach Bulgarien zurückgeschickt würden.
Die Zeit im Gefängnis war hart, insbesondere für mich als Syrer, ich war auf der Flucht vor einem großen Gefängnis in Syrien, um dann in einem kleinen Gefängnis in Dresden zu sitzen.“

Diese Worte stammen von Herrn Rafiq, der mit seiner Frau und zwei Kindern im Jahr 2013 über Bulgarien nach Deutschland geflohen war und in der JVA Dresden inhaftiert wurde. Sein und weitere Schicksale von in Abschiebungshaft genommenen Geflüchteten sind in einer Broschüre des Sächsischen Flüchtlingsrates aus dem Jahr 2014 festgehalten. Einige Monate zuvor, im November 2013 war der bisherigen Inhaftierungspraxis von nicht-straffällig gewordenen Geflüchteten in einer eigenen Station in der JVA Dresden ein Ende gesetzt worden. Bereits 2011 wurde in Sachsen die Praxis der gemeinsamen Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen beendet. Nicht von sich aus, sondern infolge eines Urteils des Landgerichtes Leipzig, das seinerzeit in einem Urteil festgestellt hatte, dass die Inhaftierung in den JVA gegen das europarechtlich verfasste Trennungsgebot verstößt, nach dem eine gemeinsame Unterbringung von Abschiebungs- und Strafgefangenen nicht zulässig sei. Eine eigene Abschiebehafteinrichtung gab es in Sachsen zunächst nicht, Abschiebehäftlinge werden seitdem in andere Bundesländer verschickt.

Im Jahr 2013 waren in Sachsen zuletzt 232 Personen zum Zwecke der Abschiebung inhaftiert, darunter 12 Frauen. Diese unglaublich hohe Zahl wurde in den nachfolgenden Jahren nicht mehr erreicht, wie wir der Stellungnahme der Staatsregierung entnehmen können. Aus unserer Sicht ist jedoch jeder Mensch, der in Abschiebehaft genommen wird, einer zu viel.

Wir wissen heute zudem, dass die Staatsregierung hier einen Paradigmenwechsel einleiten will. Nicht nur ist die Errichtung eines Ausreisegewahrsams geplant, dieser soll sodann auch zur Abschiebehafteinrichtung entwickelt werden. Die Gründe dafür erschließen sich uns nicht, und sind weder in der Begründung des Entwurfs des Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetzes noch in der Stellungnahme zum vorliegenden Antrag ausgeführt. Insbesondere der Fakt, dass die Staatsregierung von der Möglichkeit der Einrichtung des Ausreisegewahrsam Gebrauch macht, obwohl der Bundesgesetzgeber dies nicht zwingend vorschreibt, nährt die These, dass der Freistaat damit vor allem eine symbolische Wirkung im Sinne einer noch rigoroseren Abschiebepolitik erzielen will. Bisher gibt es das rechtlich zweifelhafte Konstrukt Ausreisegewahrsam nur in Hamburg. Und selbst wenn man diese Einrichtung unkritisch sieht, stellt sich deren praktischer Nutzen als sehr zweifelhaft dar.

Genauso liegt es bei der Abschiebehaft an sich. Die EU-Rückführungsrichtlinie ermächtigt die Mitgliedsstaaten dieses Mittel unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, verpflichtet sie aber nicht dazu. Dazu wäre eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes und die Streichung der entsprechenden Paragraphen nötig, wie es vor wenigen Jahren unter anderem die rot-grün geführten Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen forderten.

Dem schließen wir uns als LINKE an und sind ganz grundsätzlich der Meinung: Flucht ist kein Verbrechen. Das Institut der Abschiebungshaft muss abgeschafft werden. Freiheitsentzug ist eines der schwersten Grundrechtseingriffe/ und wird hier für Menschen verhängt, die keine StraftäterInnen sind. Wir wissen, dass Freiheitsentziehung Menschen krank macht und wir wissen auch, dass in der Vergangenheit bis zu 80 % der Haftbeschlüsse für die Abschiebungshaft fehlerhaft waren u.a. weil sie rechtsstaatliche Garantien der Betroffenen verletzten.

Viel wichtiger ist allerdings: Solange es für die Mehrheit der Geflüchteten keine legalen Einreisewege gibt und sich die Chancen auf Asylgewährung durch permanente Gesetzesverschärfungen immer weiter minimieren, sind Rechtsbrüche vorprogammiert. Sie sind quasi eine Form der Überlebensstrategie der Betroffenen. Wenn ein Mensch ohne Aufenthaltstitel, die Grenze überwindet und Asyl beantragen will, kommt er automatisch in die Situation eine Straftat zu begehen zu müssen und dafür sogar inhaftiert zu werden, wie Herr Rafiq im oben genannten Beispiel. Selbst der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert hier eine Entkriminalisierung. Bundesweit engagieren sich zudem auch politisch unverdächtige FlüchtlingshelferInnen oder Kirchen gegen Abschiebungen und fordern ein Bleiberecht für Geflüchtete.

Die auch gesetzlich so vorgesehene Prüfung von milderen Mitteln als Alternativen zum Freiheitsentzug müsste wohl der Minimalkonsens sein, auf den wir uns in diesem Hause einigen können sollten. Die Antwort der Staatsregierung, dass dies vor dem Stellen eines Haftantrages schon geschieht, reicht uns ebenso wenig wie den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen. Die im vorliegenden Antrag vorgeschlagene Studie wäre eine Chance, eine Chance zu beweisen, dass Grund- und Menschenrechte ernst genommen werden und nicht gleich die härtesten Mittel gezogen werden. Denn wenn Ausreisgewahrsam und Abschiebehaft-Einrichtung einmal da sind, können wir davon ausgehen, dass diese Möglichkeiten auch schneller genutzt werden.

Der Alternativen zur Inhaftierung gibt es zahlreiche, auch solche, die den Ausländerbehörden in Sachsen bisher nicht einfallen. Nachzulesen u.a. in einem Bericht des Europäischen Jesuiten-Flüchtlingsdienstes.

Die echten Alternativen zur Abschiebungshaft liegen aber wo ganz anders, ich habe es schon angeschnitten: in der Schaffung legaler Einreisewege, der Rücknahme der Asylrechtsverschärfungen der letzten Monate und der Revision des Asylrechts mindestens auf den Zustand vor 1993.

Und weil für uns Abschiebungshaft in welcher Form auch immer ein tabu ist, werden wir liebe grüne Fraktion dem Punkt 4 ihres Antrages so nicht zustimmen.

Zum Abschluss will ich noch einmal einen von Abschiebehaft betroffenen syrischen Flüchtling sprechen lassen: Herr Sadiq, ebenfalls aus Syrien geflohen zu seiner 20-tätigen Inhaftierung in Dresden:

„Sie steckten mich ins Gefängnis ohne jegliche Schuld. Alles was ich getan habe, war nach Asyl für mich und meine Familie zu fragen, in einem Land, von dem wir so viel über Demokratie und Menschlichkeit gehört haben.“

Im Sinne der Demokratie und der Menschlichkeit können wir mit der Zustimmung zum Kern dieses Antrages heute einen kleinen Schritt in die richtige Richtung tun.

> zum Antrag der Grünen

Bild: JVA Büren (http://www.gegenabschiebehaft.de)

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