Hoffen auf faire, rechtsstaatliche Beweisaufnahme im Prozess gegen die sogenannte „Gruppe E.“

Zu der am morgigen 8. September beginnenden Hauptverhandlung am Oberlandesgericht Dresden gegen vier Angeschuldigte wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer „linksextremistischen“ kriminellen Vereinigung und weiterer Tatvorwürfe erkläre ich mit meiner Kollegin Kerstin Köditz:

„Wir hoffen – selbstverständlich – auf eine faire, rechtsstaatsgemäße Beweisaufnahme, geprägt durch Sachlichkeit und frei von Vorverurteilungen. Auch wenn außer Frage steht, dass die angeklagten Einzeltaten geschehen sind, ist die Schuld einzelner Personen nicht erwiesen.

Mit erheblicher Skepsis begegnen wir dem Hauptanklagepunkt, der auch in der öffentlichen Berichterstattung im Vordergrund steht. Demnach soll – wie der Generalbundesanwalt behauptet – eine kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches bestanden haben: die fälschlich so genannte ,Gruppe E‘. Doch wenn wir die öffentlich zugänglichen Informationen zugrunde legen, dann sind Deutschlands oberste Anklagebehörde und das mit den Ermittlungen betraute Landeskriminalamt Sachsen nicht in der Lage anzugeben, wann und unter welchen Umständen, durch wen und mit welcher Rollenverteilung diese Vereinigung entstanden sein soll.

Tatsächlich liegt keiner der angeschuldigten Personen eine führende oder gar ,kommandierende‘ Rolle in dieser angeblichen Vereinigung zur Last. Deren landläufige Benennung nach der Angeschuldigten Lina E. scheint erst recht keine sachliche Grundlage zu haben.“

PM, 7. September 2021

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