Die sächsische Staatsregierung soll die Mietpreisbremse bis Ende 2029 und die abgesenkte Kappungsgrenze für Dresden und Leipzig bis Mitte 2030 verlängern. Das fordert die Linksfraktion mit einem neuen Antrag. Beide Instrumente laufen andernfalls zum 30. Juni 2027 aus. Außerdem soll ihr Geltungsbereich auf weitere Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt im Umland der Großstädte ausgeweitet werden. Eine neue externe Stelle soll eigenständig prüfen, ob die Regeln eingehalten werden. Dazu erkläre ich:
„Die Mietpreisbremse ist derzeit das einzige Instrument, das den Preisanstieg begrenzt, wenn Wohnungen erneut vermietet werden. Demnach dürfen Vermieterinnen und Vermieter maximal zehn Prozent mehr als die örtliche Vergleichsmiete verlangen. Wenn das wegfällt, können Eigentümer neue Mietverträge bis zu jener Grenze verteuern, ab der Mietwucher vorliegt. Das treibt zudem das örtliche Preisniveau, das im Mietspiegel abgebildet wird, in die Höhe, sodass Bestandsmieten ebenfalls stärker erhöht werden können. Laut der sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung dürfen diese bisher binnen drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. Auch diese Regel wollen wir erhalten.
In Leipzig lag die Angebotsmiete zuletzt im Mittel bei 9,26 Euro kalt pro Quadratmeter – binnen zehn Jahren hat sie sich damit gemessen am Ausgangswert von 5,49 Euro fast verdoppelt. Auch Dresden und zunehmend das Umland der beiden Städte sind betroffen, der Wohnungsmarkt ist jenseits der Stadtgrenzen ebenfalls angespannt. Die Devise ‚Bauen, Bauen, Bauen‘ allein hilft nicht: Neubauten verhindern keine Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen. Daher müssen Regulierungsinstrumente für Mietpreise erhalten und erweitert werden. Als Richtschnur gilt für uns: Niemand soll mehr als 30 Prozent des Monatseinkommens für die Miete ausgeben müssen. In Leipzig musste 2023 fast ein Fünftel der Mieterhaushalte mehr als 40 Prozent aufwenden!
Wir wollen die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze ausweiten. Die Kontrolle darf nicht länger auf den Schultern der Miethaushalte lasten. Wer froh ist, eine Wohnung gefunden zu haben, sucht kaum die Auseinandersetzung mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Deshalb muss eine externe Stelle auf der Landesebene eigenständig Wohnungsangebote prüfen und Sanktionen verhängen können.
Die Staatsregierung soll sich zudem für eine besser wirksame Mietpreisbremse einsetzen. Nötig sind mit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, eine fristlose und flächendeckende Gültigkeit ebenso für modernisierte und möblierte Wohnungen sowie weniger Ausnahmen für Neubau. Als solcher soll nur Wohnraum gelten, der ab 2024 erstmals bezugsfertig war.
CDU und SPD sollten Sachsens Miethaushalten jahrelange Planungssicherheit geben. Als Linke streiten wir dafür, dass Wohnen bezahlbar wird – auch für Familien, Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Azubis und alle Menschen mit geringem Einkommen.“
PM 25. Oktober 2026