„Hau-ab-Gesetz“ im Bundesrat behandeln und ablehnen!

Am 24. Juni 2019 haben Vereine und Initiativen aus Sachsen von der Staatsregierung gefordert (zum Offenen Brief), das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, das in der Kritik auch als „Hau-ab-Gesetz“ bezeichnet wird, im Bundesrat zu stoppen. Ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, ist derweil umstritten. Am 28. Juni 2019 wird der Bundesrat über diese Frage beraten. Mein Statement:

Dass das „Hau-ab-Gesetz“ zustimmungspflichtig ist, ergibt sich aus den zu erwartenden Mehrausgaben für die im Gesetz verankerte verlängerte und verpflichtende Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie für besondere Schutzmaßnahmen für Frauen und schutzbedürftige Personen. Die Justizsenatoren bzw. –minister von Hamburg, Berlin und Thüringen äußern zutreffende verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Bedenken und lehnen das Gesetz ab.
Ich fordere, dass der Freistaat Sachsen sich ebenfalls für eine Bundesratsbefassung öffnet und dem Gesetz seine Zustimmung verweigert! Es muss endlich Schluss sein mit der Entrechtung und Prekarisierung Geflüchteter! Das muss vor allem der SPD-Teil in der Sächsischen Staatsregierung klar bekommen und sich zumindest einmal in dieser Legislatur unmissverständlich an die Seite schutzsuchender Menschen und deren Unterstützer*innen stellen!“

Neben 22 Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen, zweifelt auch die Gewerkschaft der Polizei Teile des Gesetzesentwurfes als verfassungswidrig an und kritisiert den Bruch mit dem Sozialstaatsprinzip. Nach dem Bundestagsbeschluss dreht sich die Debatte aktuell um die Frage, ob das Gesetz durch den Bundesrat bestätigt wird. Wie meine mündliche Anfrage im Innenausschuss des Sächsischen Landtages am 20.6.2019 ergab, hält die Staatsregierung des Gesetz nicht für bundesratsrelevant. Anders sieht das ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und auch die Justizminister bzw. -senatoren von drei Bundesländern.

Im „Hau-ab-Gesetz“ sind u.a. die Ausweitung der Gründe für Abschiebehaft, die Aufhebung des europarechtlich verbrieften Trennungsgebots zwischen Abschiebehaft und Strafhaft, die verfassungswidrige Kürzung von Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge und die Einführung einer „Duldung light“, eines rechtlosen Zustandes unterhalb der Duldung, geplant. Auch die Unterstützer von Geflüchteten werden kriminalisiert: Wer Informationen über anstehende Abschiebungen kommuniziert, gerät in Gefahr, der Beihilfe zum „Geheimnisverrat“ bezichtigt zu werden.

PM, 24. Juni 2019

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