Gesundheitskarte für Asylsuchende einführen – entlastender Beitrag nicht nur zum Bürokratie-Abbau

gesundheit-asylDas Bundesverfassungsgericht hat 2012 entschieden, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Dazu gehört aus Sicht der Fraktion DIE LINKE auch eine gleichwertige Gesundheitsversorgung. Mindestens aber muss mittels einer Gesundheitskarte der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung erleichtert werden.

Die drei kreisfreien Städte in Sachsen haben sich mit Stadtratsbeschlüssen bereits für die Einführung einer solchen Karte positioniert. Dennoch erteilt Ministerpräsident Tillich einer landesrechtlichen Regelung eine Absage.

Dies kommentiert Susanne Schaper, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Die sächsischen Sozialämter sind bis an ihre Grenzen ausgelastet, auch durch die notwendige Betreuung von Asylsuchenden. Die Staatsregierung könnte für eine Entlastung sorgen, wenn sie Asylsuchenden eine Gesundheitskarte zugestehen würde. Sowohl die AOK als auch der DGB sprechen sich dafür aus, in Bremen und in Hamburg gibt es sie bereits. Eine Gesundheitskarte hätte Vorteile für Flüchtlinge, Sozialämter und Ärzte. Sie erleichtert die Gewährung und Abrechnung von Leistungen erheblich, da sie den direkten Zugang zu Ärzten gewährt – ohne die Sozialämter als in der Regel fachfremde Entscheidungsinstanz.

Damit die Kommunen durch die Kosten nicht überfordert werden, muss auch die Leistungsbeschränkung im Asylbewerberleistungsgesetz geändert werden. Denn diese führt bislang dazu, dass Ärzte den Asylsuchenden nur N1-Packungen verschreiben dürfen. Für chronisch Kranke wie Diabetes-Patienten bedeutet das, dass sie jeden Monat wieder beim Arzt vorsprechen müssen. Es sollten Regelungen getroffen werden, die es dem Arzt ermöglichen, Packungsgrößen für drei Monate auszugeben.

Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik, ergänzt:

Die Gesundheitszentren an den Erstaufnahmeeinrichtungen, mit denen Tillich seine Ablehnung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete begründet, werden den Behandlungsbedarf der Asylsuchenden nicht auffangen können. Bisher gibt es nur eine Flüchtlingsambulanz – in Dresden. Wir fordern die generelle Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens, damit die Versorgung aller in Sachsen lebenden Menschen adäquat gewährleistet werden kann.

PM 09. Oktober 2015

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