Forderung bleibt: Open-Air-Partys entkriminalisieren, bürokatische Barrieren senken und geeignete Flächen finden

Das Thema der illegalen Open-Air-Partys geistert Jahr für Jahr durch die Lokalpresse. Nun auch wieder in der Leipziger Volkszeitung vom 14.2.2018.
Die  Debatte sollte weiter in Richtung Ermöglichung gehen, so die Position der LINKEN im Stadtrat. Meine Wortmeldung:

„Seit Jahren fordern Initiativen wie die Global Space Odyssey die Schaffung von niedrigschwelligen Möglichkeiten, um solche nicht-kommerziellen Veranstaltungen ordnungsgemäß auszurichten und das Zurverfügungstellen von geeigneten Flächen. Die Linksfraktion im Stadtrat zu Leipzig hat diese Forderung aufgegriffen und die Erarbeitung eines vereinfachten Anmeldeverfahrens sowie die Suche nach geeigneten Flächen gefordert. Einen entsprechenden Antrag hatte DIE LINKE 2013 in den Stadtrat eingebracht. Er scheiterte allerdings an der fehlenden Stadtratsmehrheit.
Vor allem zeigte sich die Verwaltung nicht offen für das Anliegen, auch als die SPD das Thema 2016 wieder auf die Tagesordnung setzte.

Nichtkommerzielle Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel gibt es in jedem Jahr, wenn die Temperaturen steigen, damit hat die Polizei recht. Sie finden mit oder vielmehr ohne die aufwändige und zum Teil kostenintensive Anmeldeprozedur statt. Allein die Suche nach offiziell als geeignet klassifizierten Plätzen ist aufwändig und fast hoffnungslos.

Die Stadt Leipzig rühmt sich mit kultureller Vielfalt, Selbstinitiative und Lebendigkeit. Ein liberaler Umgang mit solchen bei jüngeren Leuten beliebten Veranstaltungen wäre mehr als angebracht und ein besserer Weg als Restriktionen, die sowohl für die öffentliche Hand als auch für die VeranstalterInnen teuer werden können.

Die Forderung bleibt: Die wachsende Stadt Leipzig sollte sich ein Beispiel an der Nachbarstadt Halle nehmen, dort sind acht Plätze für Spontanpartys für bis zu 500 TeilnehmerInnen zugelassen. An allen Orten darf die Lautstärke nicht 103 dB überschreiten. Eine Anmeldung für die Spontanpartys ist nicht nötig, sie müssen jedoch mindestens 24 Stunden vorher angezeigt werden.

PM 15. Februar 2018

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