Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 24.4.2012 die Extremismus-Klausel des Bundes für rechtswidrig erklärt. Die Klausel, offiziell Demokratieerklärung genannt, müssen Vereine, die Fördermittel aus dem Programm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ beziehen, seit 2011 unterzeichnen.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung war eine Klage des Vereins Akubiz aus Pirna. Dessen Antrag auf Projektförderung wurde vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zwar inhaltlich positiv beschieden, Bedingung für die Auszahlung war allerdings die Unterzeichnung der Extremismusklausel.
Das Verwaltungsgericht Dresden moniert vor allem Punkt 2 und 3 der Bundesklausel, mit der Zuwendungsempfänger sich verpflichten müssen, mögliche Projektpartner auf deren Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu prüfen und außerdem erklären müssen, dass sie nicht den Anschein erwecken dürfen, „extremistischen Strukturen Vorschub zu leisten“.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden hat bundesweite Auswirkungen und ist auch für Leipzig relevant. Leipzig hat einen so genannten Lokalen Aktionsplan, der Maßnahmen gegen Neonazismus, Diskriminierung und für Demokratie bündelt. Die Gelder, die aus dem Lokalen Aktionsplan an Projekte fließen, speisen sich zu einem großen Teil aus Zuwendungen des Bundesfamilienministeriums, so dass die Auszahlung mit der Verpflichtung zur Unterzeichnung der Extremismus-Klausel verknüpft ist.
Dazu erklärt Juliane Nagel, Stadträtin in Leipzig und Mitglied im Leipziger LAP-Begleit-Ausschuss:
„Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichtes. Diese ist ein notwendiger Dämpfer für das Bundesfamilienministerium, wo die Klausel 2010 erdacht wurde.
Seit Einführung der Klausel gab es massive und breite Kritik an diesem Instrument. Diese ist an den EntscheidungsträgerInnen in Bund und Land einfach abgeprallt, was viel über deren Demokratieverständnis aussagt. Viel lieber sprechen sie, allen voran Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, der Zivilgesellschaft ihr tiefes Misstrauen aus und damit den Akteuren, die oft seit vielen Jahren für eine demokratische Kultur arbeiten und dort eingreifen, wo der Staat versagt, nämlich bei der wirksamen Zurückdrängung neonazistischer und diskriminierender Einstellungen. Die Klausel trägt eine zutiefst autoritäre Idee von Staatlichkeit in sich: Bevor überhaupt ein Verdacht für verfassungswidriges Handeln besteht, muss ein aktives Bekenntnis zum Grundgesetz abgegeben werden. Außerdem müssen Vereine ProjektpartnerInnen auf Grundgesetztreue prüfen, von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit also in eine grundsätzliche Haltung des Misstrauens wechseln.
Auch der Leipziger LAP-Begleitausschuss hat sich im Mai 2011 öffentlich gegen die Extremismusklausel positioniert (1) und wurde nun mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden in seiner Kritik bestätigt.
Erst am 20.4.2012 hat der Leipziger Begleitausschuss über die Projekte befunden, die 2012 im Rahmen des Lokalen Aktionsplans gefördert werden sollen. Angesichts der vom Verwaltungsgericht Dresden erklärten Rechtswidrigkeit der Bundes-Extremismusklausel könnte dies bedeuten, dass keines der Leipziger Projekte, die einen Zuschlag erhalten, die Klausel unterzeichnen muss. Dies wäre ein großer Erfolg, auch für die demokratische Kultur in Leipzig!“
(1) Pressemitteilung des Begleitausschuss vom 18.5.2011
Pressemitteilung Juliane Nagel, 26.4.2012