Als erste parlamentarische Initiative nach der Konstituierung des neuen Landtags hat die Linksfraktion den Antrag „Mieterinnen und Mieter spürbar finanziell entlasten – Umlagefähigkeit der Grundsteuer abschaffen!“ (Drucksache 7/107) eingebracht. Ich zeichne neu für die Wohnungspolitik der LINKEN im Landtag verantwortlich und erkläre unsere Forderung:
Wir wollen, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr als Bestandteil der Mietnebenkosten gilt und folglich nicht mehr zu Lasten der Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative des Landes Berlin zu unterstützen.
Was derzeit in der Bundesregierung als Grundsteuerreform diskutiert wird, lässt nicht nur steigende Steuerbeträge erwarten. Es wird die bereits heute hohen Betriebskosten weiter wachsen lassen – auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter. Zwei Drittel der Bevölkerung Sachsens wohnen zur Miete, damit liegt die Zahl der Betroffenen weit über dem Bundesdurchschnitt. Es gilt Artikel 14 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Die Lasten und Kosten, die unmittelbar an das Grundeigentum anknüpfen, dürfen nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden!
Hier sind Landtag und Staatsregierung in einer besonderen Verantwortung. Schon heute findet insbesondere in den großen Städten Verdrängung von Menschen durch steigende und für sie unbezahlbare Mieten statt. Dieser Prozess darf nicht durch die Grundsteuerreform weiter angeheizt werden!