Erneut verfolgte Sachsens Justiz zu Unrecht Linke – das hat im Freistaat Methode

87391Zur Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage zum eingestellten Ermittlungsverfahren gegen 14 Leipzigerinnen und Leipziger wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung (Parlaments-Drucksache 6/7074) kommentiere ich:

Die sächsischen Strafverfolgungsbehörden jagten über mehr als drei Jahre ein Phantom. Das Verfahren wurde nach einem Prüfvorgang mit Verfügung vom 13. November 2013 durch die Staatsanwaltschaft Dresden unter dem Aktenzeichen 214 Js 53957/13 eingeleitet. Anlass des Verfahrens sind diverse Übergriffe auf Neonazis in Leipzig. Das vermutete organisierte Handeln der im Rahmen des 129-er Verfahrens überwachten Personen konnte nicht belegt werden. Stattdessen sind massiver Grundrechtseingriffe zu konstatieren.

Bei neun der Betroffenen erfolgte eine Überwachung der Telekommunikation, dazu gab es 26 Beschlüsse des Amtsgerichtes. Die Dimension der damit überwachten Telekommunikationskontakte dürfte immens sein. Weiterhin wurden Verkehrsdaten erhoben, ein Mobilfunkendgerät technisch ermittelt und schließlich vier Personen über mehr als drei Monate observiert. Trotz dieser langwierigen Eingriffe in die Privatsphäre, die sich längst nicht nur auf die Beschuldigten, sondern auch auf ihr persönliches oder arbeitsbezogenes Umfeld erstreckten, fanden die Behörden keinen Ansatz für ihren Vorwurf. Schließlich musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mangelndem Tatverdachts nach § 170 Absatz 2 StPO mit Verfügung vom 26. Oktober 2016 einstellen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich nach weit reichenden Ermittlungsmaßnahmen gegen Linke ein Tatverdacht bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Luft auslöst. Erinnert sei an das Ermittlungsverfahren gegen eine so genannte „Antifa-Sportgruppe“, in dessen Rahmen gegen zuletzt 25 Personen, unter anderem den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König, ermittelt wurde. Dieses Verfahren wurde 2014 nach vier Jahren eingestellt. Im Rahmen der Ermittlungen nach § 129 StGB werden den Behörden umfassende Mittel zur Ausspähung der inkriminierten Personen in die Hand gegeben. Ganz offensichtlich zählt nicht das Ermittlungsergebnis, sondern die im Zuge der Ermittlungen gewonnenen Informationen.

Das aktuelle Verfahren zeigt ein weiteres Mal, wo und wie die sächsischen Behörden ihre Prioritäten legen: Gegen Linke werden alle verfügbaren Geschütze aufgefahren, ob willkürliche Beschuldigungen – wie aktuell im Fall des Anschlags auf die Wohnung des Justizministers Gemkow – oder eben maßlose Ermittlungsmaßnahmen. Laut Angaben des Justizministeriums laufen in Sachsen derzeit noch sechs weitere Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB. Auskünfte über deren politische Zuordnung verweigert die Staatsregierung. DIE LINKE fordert Transparenz und grundsätzlich wiederholt die Abschaffung des § 129 Strafgesetzbuch, der sich ein weiteres Mal als reiner Ermittlungsparagraph erweist!

PM Fraktion DIE LINKE im SLT, 14. Dezember 2016

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