Diese wohnungspolitischen Förderrichtlinien reichen nicht – nicht-profitorientierte Anbieter in den Fokus nehmen!

Die Staatsregierung hat neue wohnungspolitische Förderrichtlinien vorgestellt. Laut Koalitionsvertrag sollte bereits Mitte 2020 die überarbeitete Richtlinie gebundener Mietwohnraum vorliegen, die die Bezuschussung von Sozialwohnungen in Sachsen regelt. Jetzt kommt sie endlich, wenn auch sehr spät. Mein Statement:

Wir wollen, dass in Sachsen noch mehr Sozialwohnungen geschaffen werden, vor allem in den Ballungsräumen Dresden und Leipzig, perspektivisch aber überall dort, wo die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist. Dazu muss der Freistaat die Bundesmittel ausschöpfen und kofinanzieren.

Dazu müssten weitere wichtige Stellschrauben gedreht werden: Die Zuschüsse für sozialen Wohnungsbau sollten vor allem nicht profitorientierten Wohnungsanbietern zugutekommen, also kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und kooperativen Wohnprojekten, damit nicht länger privatwirtschaftliche Gewinne staatlich subventioniert werden. Auch der Erwerb von Baugrundstücken und Grundstücken mit Bestandsgebäuden sollte förderfähig sein. Vor allem aber muss die Sozialbindungen der Mieten von derzeit 15 auf mindestens 25 Jahre verlängert und eine dauerhafte Bindung geprüft werden. So wird dem Szenario vorgebeugt, dass nach Auslaufen der Bindungszeit die betreffenden Wohnungen wieder der Mieterhöhungsspirale zum Opfer fallen. Die Koalition verlängert die Bindung nur auf 20 Jahre und selbst das ohne Verpflichtung – das reicht nicht!

Darüber hinaus halten wir die Aufspaltung der Förderarten auf die beiden Großstädte und den Rest des Landes für nicht sachgerecht. Damit werden Leipzig und Dresden von der Modernisierungsförderung gemäß der neuen ,Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum‘ explizit ausgeschlossen. Hier scheint die von der CDU geprägte ideologische Ausspielung des ländlichen Raumes gegen die Großstädte eine sinnvollere Lösung zu verhindern. Denn warum sollen notwendige Modernisierungsmaßnahmen etwa bei einer Genossenschaft in Leipzig oder Dresden, die manche Bestände noch für unter 4,90 Euro kalt pro Quadratmeter vermietet, nicht gefördert werden können?

Wir werden uns in der Haushaltsberatung weiter dafür einsetzen, dass die Förderrichtlinien auskömmlich finanziert werden.

PM 27. April 2021

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