Der soziale Wohnungsbau in Sachsen droht zum Erliegen zu kommen. Davor warnen Kommunen, Bauträger und Wohnungsakteure. Höhere Bau- und Materialpreise, Zinsniveausprünge und neue Anforderungen an energetische Standards treiben die Kosten hoch. Der Bund hat sein Ziel, 100.000 neue Sozialwohnungen zu schaffen, im vergangenen Jahr weit verfehlt. Auch in Sachsen wächst der Bestand an Sozialwohnungen schleppend: 2022 wurden in Dresden und Leipzig insgesamt nur 557 Sozialwohnungen fertig gestellt. Inzwischen hat etwa die städtische Wohnungsbaugesellschaft in Dresden den Sozialwohnungsbau gestoppt. Die IG BAU fordert ein Sondervermögen für Sozialwohnungen.
Mit einem Positionspapier (download als pdf) spricht sich die Linksfraktion dafür aus, dass der Staat regulierend eingreift. Der Freistaat soll alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die öffentliche und gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft zu stärken. Mein Statement:
„Erst seit 2017 entstanden in Sachsen wieder Sozialwohnungen, nachdem der Bestand vorher massiv abgeschmolzen war: Von 134.000 Wohnungen im Jahr 2006 waren nur 11.582 übrig (Drucksache 7/819). Besonders massiv fiel der Rückgang in Leipzig aus: Von 22.543 Sozialwohnungen im Jahr 2012 blieben 2017 nur 264. Bis heute ist der Bedarf trotz zaghaften Neubaus um ein Vielfaches größer als der Bestand, auch weil der Freistaat jahrelang Bundesmittel, die für Sozialwohnungsbau vorgesehen waren, zweckentfremdet hat. Wir fordern ein öffentliches Wohnungsbauprogramm, das in erster Linie öffentliche und gemeinwohlorientierte Anbieter in die Lage versetzt, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wir fordern die Verdoppelung der Mittel für sozialen Wohnungsbau in Sachsen auf 250 Millionen Euro pro Jahr. Aus dem Landeshaushalt müssen zudem zusätzliche Förderbudgets für die Landkreise und Mittelstädte entstehen, die allgemein für den Wohnungsbau verwendet werden können. Es muss möglich sein, auch Wohnraum für Mittelschichthaushalte zu fördern. Gleichzeitig wollen wir vorsorgen, damit energetische Sanierungen und der Austausch von Heizungen nicht zu sozialen Härten führen. Preissteigerungen müssen in allen Förderprogrammen angemessen berücksichtigt werden. Wir fordern zudem zinsverbilligte Darlehen sowie Zuschüsse für Anbieter, die nicht profitorientiert sind – etwa für Genossenschaften. Als Beispiel kann die Förderrichtlinie Baugemeinschaften fungieren: Mit ihr fördert Hamburg den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, sofern deren Mieterinnen und Mieter eine Genossenschaft gründen und Mietpreisbindungen sowie Belegungsrechte gewähren. Und: Sozialwohnungen müssen dauerhaft Sozialwohnungen bleiben, nicht mehr nur für maximal 20 Jahre!“
PM 22. August 2023