Deinstallation der Polizeikamera am Connewitzer Kreuz ist Erfolg für die Grundrechte!

Seit 1999 wird das Connewitzer Kreuz mittels einer stationären Polizei-Kamera überwacht. Lediglich zwischen 2000 und 2003 wurde die Kamera nach massiven Protesten deinstalliert. Das Connewitzer Kreuz war nie ein so genannter Kriminalitätsschwerpunkt, der den Betrieb einer stationären Überwachungskamera rechtfertigen könnte. Zudem war die Kamera die erste, die direkt in einem Wohngebiet errichtet wurde.

Nach heutigen Informationen der Polizeidirektion Leipzig wurde die Kamera in der Nacht vom 23. auf den 24. September 2021 deinstalliert, weil das Kriminalitätsaufkommen gesunken sei.

Am 15. Juli 2020 entschied das Verwaltungsgericht Leipzig auf eine Klage der Abgeordneten Juliane Nagel, dass die Videokamera im Fall von dort vorbeiziehenden Versammlungen ausgeschaltet werden muss. Derzeit ist noch eine weitere Klage eines Einzelhandelsgeschäftes gegen die Videoüberwachung vor dem Verwaltungsgericht anhängig.

Die in Leipzig direkt gewählte Landtagsabgeordnete und Stadträtin Juliane Nagel erklärt:

„Videoüberwachung ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte von Menschen. Ich freue mich, dass die Videokamera endlich deinstalliert wurde. Das Kriminalitätsaufkommen in Leipzig-Connewitz gibt die Überwachungsmaßnahme schon lange nicht mehr her (Vgl. Drs 7/2998). Zudem handelt es sich beim Connewitzer Kreuz erwiesenermaßen nicht um einen „gefährlichen Ort“ laut Polizeivollzugsdienstgesetz.

Die Deinstallation ist ein Sieg der Grundrechte und der Menschen, die sich schon lange gegen die Überwachung des öffentlichen Raumes engagieren.“

PM 24. September 2021

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