Connewitz-Angriff: Zum Stand der Verfahren und Ermittlungen

Der Neonazi-Angriff auf Connewitz jährt sich am 11. Januar, ist also inzwischen fast drei Jahre her. Die Prozesse laufen seit über einem Jahr. Mit etwa 200 Angeklagten und etwa 100 Verfahren an verschiedenen Gerichten ist die juristische Aufarbeitung zwar eine umfangreiche Aufgabe. Noch immer ist ein Großteil der Verfahren nicht abgeschlossen, oder es wurden Rechtsmittel eingelegt. Oft genug wird ein großer zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Urteil zu Gunsten des Angeklagten gewertet. Neben der nicht ausreichenden Aufklärung des Angriffs auf Connewitz, was Netzwerke, Strukturen und Absprachen zwischen den Angreifern angeht (https://www.prozess1101.org/2019/08/16/223/), gilt es, auch den späten Beginn der Verhandlungen und den schleppenden Fortgang zu kritisieren.

Zum Zwischenstand der Verfahren antwortete die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Antwort vom 22.11.2019)

Zur Erinnerung: Insgesamt 103 Verfahren gegen 202 Personen waren im Zusammenhang mit #le1101 an Amtsgerichten in Leipzig und Umgebung anhängig. Weitere Verfahren betreffen Mitglieder der als Neonazi-Terrorgruppe angeklagten Freien Kräfte Dresden und werden dort mitverhandelt. Laut Staatsregierung sind, Stand 22.11.2019, von den 103 Verfahren noch 80 „gerichtsanhängig“, also noch nicht abgeschlossen. Das betrifft immer noch 156 Angeklagte.

Gegen die Urteile der ersten Instanz haben sowohl Staatsanwaltschaft wie Angeklagte Rechtsmittel eingelegt: Die Staatsanwaltschaft in 14 Fällen, aber auch 13 Angeklagte. Am 2.12.2019 dürfte sich diese Zahl verändert haben: Der Rechtsreferendar Brian E. wurde zweitinstanzlich vom Landgericht Leipzig wegen des besonders schweren Falls von Landfriedensbruch verurteilt.

Zu Verzögerungen bei angesetzten Verhandlungen kam es durch Erkrankungen, auch wegen eines Befangenheitsantrages gegen eine*n Richter*in, wegen Verhinderung des Gerichts und wegen Verhinderung eines Angeklagten, sowie wegen des Scheiterns von Verfahrensabsprachen. Insgesamt verschoben sich dadurch bisher elf Verhandlungstermine um jeweils etwa einen Monat.

Festzuhalten bleibt weiterhin, dass die juristische Aufarbeitung schleppend läuft – inhaltlich und vom Umfang der Verfahren.

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